Regierung: Nein AfD, es gibt kein Problem mit Waffen aus 3D-Druckern
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die vage Möglichkeit der Herstellung von Waffen aus dem 3D-Drucker gesetzlich zu reglementieren. Denn die heutigen rechtlichen Gegebenheiten genügen vollends, wie aus der Antwort der Regierung auf entsprechende kleine Anfragen von Bundestagsabgeordneten hervorgeht.
Einige Mitglieder der AfD-Fraktion meinten offenbar, hier einem Problem auf der Spur zu sein. Die Reaktion der Bundesregierung lässt sich dabei im Grunde recht einfach auf den Punkt bringen: Laut den Daten, die bei den entsprechenden Stellen auf Bundesebene vorliegen, gibt es im Land weder genehmigungspflichtige Waffen, die mit 3D-Druckern hergestellt wurden, noch seien Straftaten bekannt, bei denen entsprechende Waffen zum Einsatz gekommen wären. Und auch das Waffenrecht deckt das Thema völlig hinreichend ab.
In den vergangenen Jahren verbreitete die Vorstellung, dass sich bald jedermann einfach eine funktionierende Pistole ausdrucken könnte und die benötigten Druckdateien wild im Internet kursieren, immer wieder einmal Aufregung - vor allem unter Laien. Zwar gibt es durchaus Beispiele von Experimenten, Waffen mit einem 3D-Drucker anzufertigen, doch verliefen diese in den allermeisten Fällen nicht gerade besonders erfolgreich. Vor allem der normale Kunststoff, der in den gängigen Drucksystemen für den Verbrauchermarkt eingesetzt wird, ist eher ungeeignet, den Belastungen einer gezündeten Patrone standzuhalten.
Weiterhin sieht die Bundesregierung auch nicht, dass die Kriminalität zurückgedrängt würde, wenn es ein gesondertes Verbot von 3D-Druck-Waffen gäbe. Immerhin sei bisher nicht einmal ein Fall bekannt, in dem solche Gegenstände auch nur annähernd eine Rolle gespielt hätten.
Siehe auch: Waffe aus dem 3D-Drucker - Japaner zu zwei Jahren Haft verurteilt
In den vergangenen Jahren verbreitete die Vorstellung, dass sich bald jedermann einfach eine funktionierende Pistole ausdrucken könnte und die benötigten Druckdateien wild im Internet kursieren, immer wieder einmal Aufregung - vor allem unter Laien. Zwar gibt es durchaus Beispiele von Experimenten, Waffen mit einem 3D-Drucker anzufertigen, doch verliefen diese in den allermeisten Fällen nicht gerade besonders erfolgreich. Vor allem der normale Kunststoff, der in den gängigen Drucksystemen für den Verbrauchermarkt eingesetzt wird, ist eher ungeeignet, den Belastungen einer gezündeten Patrone standzuhalten.
Herstellung ist schon strafbar
Wie die Bundesregierung in ihrem Papier ausführt, gibt es auch keinen Grund, hier einen Unterschied zu Waffen zu machen, die auf konventionellem Weg produziert werden. Laut dem Gesetz ist es schlicht strafbar, eine Schusswaffe herzustellen, wenn man keine hinreichende Genehmigung dafür hat - völlig gleichgültig, ob man nun an der Drehbank oder mit einem 3D-Drucker arbeitet. In beiden Fällen wird allein schon die illegale Anfertigung mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet.Weiterhin sieht die Bundesregierung auch nicht, dass die Kriminalität zurückgedrängt würde, wenn es ein gesondertes Verbot von 3D-Druck-Waffen gäbe. Immerhin sei bisher nicht einmal ein Fall bekannt, in dem solche Gegenstände auch nur annähernd eine Rolle gespielt hätten.
Siehe auch: Waffe aus dem 3D-Drucker - Japaner zu zwei Jahren Haft verurteilt
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