Android-Modell illegal: EU verhängt nächste Rekordstrafe gegen Google
Der US-Konzern Alphabet/Google bekommt wegen seines Geschäftsgebarens die nächste Strafe durch die Wettbewerbskommission der EU aufgebrummt. Der Missbrauch der Marktmacht, die das Unternehmen mit der Mobile-Plattform Android ansammelte, soll mit einer neuen Rekordstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro sanktioniert werden.
Über das laufende Verfahren wurde in der letzten Zeit mehrfach diskutiert, es war aber noch unklar, wann es eine endgültige Entscheidung aus Brüssel geben wird. Die Nachrichtenagentur DPA will nun von Quellen in Brüssel aber über die genannte Festsetzung informiert worden sein. Der konkrete Zeitpunkt dürfte auch damit zusammenhängen, dass man seitens der EU wirtschaftspolitisch eine klare Kante gegenüber den USA demonstrieren will.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte gerade noch betont, dass das Google-Management durchaus bestrebt gewesen sei, sich kooperativ zu verhalten. Letztlich sei es aber nicht zu einer Situation gekommen, in der eine Lösung der Probleme zur Zufriedenheit der Wettbewerbshüter absehbar geworden wäre. Das jetzt die Strafhöhe durchgesickert ist, dürfte auch damit zusammenhängen, dass Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in der nächsten Woche zu einem Besuch nach Washington aufbricht und man im Weißen Haus nun also auf Grundlage von Fakten diskutieren kann.
Die Installation des Play Stores ist aber zwingend damit verbunden, dass auch andere Google-Dienste wie die Suchmaschine oder Maps fest mit zum Lieferumfang gehören. Aus Sicht der EU-Wettbewerbsbehörde ist die Sachlage damit ziemlich klar: Hier wird die dominante Stellung von Android, zu dem es aktuell faktisch keine realistische Alternative gibt, ausgenutzt, um auch andere Produkte des Unternehmens erfolgreich zu vermarkten. Das ist allerdings in dieser Form klar untersagt und führte nun zu der Festlegung der Strafe.
Binnen kurzer Zeit trifft es Google damit erneut. Vor nicht besonders langer Zeit wurde über Google bereits eine Geldstrafe von 2,4 Milliarden Dollar verhängt. Hier ging es darum, dass das Unternehmen beispielsweise seiner Preisvergleichsplattform einen Wettbewerbsvorteil verschaffte, indem diese in die dominierende Suchmaschine integriert wurde.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte gerade noch betont, dass das Google-Management durchaus bestrebt gewesen sei, sich kooperativ zu verhalten. Letztlich sei es aber nicht zu einer Situation gekommen, in der eine Lösung der Probleme zur Zufriedenheit der Wettbewerbshüter absehbar geworden wäre. Das jetzt die Strafhöhe durchgesickert ist, dürfte auch damit zusammenhängen, dass Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in der nächsten Woche zu einem Besuch nach Washington aufbricht und man im Weißen Haus nun also auf Grundlage von Fakten diskutieren kann.
Android setzt auf illegales Modell
Der Kern des Wettbewerbsverfahrens liegt in der Umsetzung der Lizenzierung verschiedener Google-Services in Verbindung mit der Android-Plattform. Smartphone-Hersteller, die das Betriebssystem auf ihren Geräten einsetzen wollen, können dies eigentlich nur wirklich sinnvoll tun, wenn sie den Nutzern auch den Play Store mit anbieten können. Grundsätzlich geht es zwar auch ohne, doch gibt es im Grunde kein alternatives Modell, das außerhalb bestimmter Nischen wirklich erfolgreich ist.Die Installation des Play Stores ist aber zwingend damit verbunden, dass auch andere Google-Dienste wie die Suchmaschine oder Maps fest mit zum Lieferumfang gehören. Aus Sicht der EU-Wettbewerbsbehörde ist die Sachlage damit ziemlich klar: Hier wird die dominante Stellung von Android, zu dem es aktuell faktisch keine realistische Alternative gibt, ausgenutzt, um auch andere Produkte des Unternehmens erfolgreich zu vermarkten. Das ist allerdings in dieser Form klar untersagt und führte nun zu der Festlegung der Strafe.
Binnen kurzer Zeit trifft es Google damit erneut. Vor nicht besonders langer Zeit wurde über Google bereits eine Geldstrafe von 2,4 Milliarden Dollar verhängt. Hier ging es darum, dass das Unternehmen beispielsweise seiner Preisvergleichsplattform einen Wettbewerbsvorteil verschaffte, indem diese in die dominierende Suchmaschine integriert wurde.
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