Kartellamt weist Verleger-Beschwerde gegen Google ab (und wie)
Die deutschen Verleger haben vom Kartellamt einen Korb bekommen, die Wettbewerbshüter haben eine Beschwerde gegen den Suchmaschinenriesen abgewiesen, ja abgeschmettert. Die VG Media, die das Leistungsschutzrecht abwickeln soll, argumentiere "nicht schlüssig" und soll zudem selbst kartellrechtlich aufpassen.
Das Suchmaschinenunternehmen hatte nach der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts den Verlagen das "Angebot" gemacht, sich explizit mit der kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte auf Google News einverstanden zu erklären oder aus dem Nachrichtenportal als Quelle gestrichen zu werden. Die meisten der (Print-)Verlage gingen darauf ein, gleichzeitig reichte die VG Media aber beim Kartellamt eine Beschwerde ein und wollte hier einen Machtmissbrauch Googles erkennen.
Die Wettbewerbshüter folgten den Argumenten laut FAZ aber nicht, ganz im Gegenteil, die Verlegerbeschwerde wurde regelrecht zerlegt. "Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen", so das Kartellamt, das auch zur Ansicht kam, dass das "eigentliche Beschwerdeziel unklar" sei. Insgesamt sei das Vorgehen der VG Media weder "schlüssig" noch "substantiiert."
Das Kartellamt kam zur Auffassung, dass Google nicht verpflichtet sei, den Verlagen die "Snippets", also kurzen Textauszüge, abzukaufen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht nicht einmal einen für ein Verfahren erforderlichen "hinreichenden Anfangsverdacht."
Klare Absage in Richtung VG Media
Wie die Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt (via @GillyBerlin), hat das Bundeskartellamt eine Verleger-Beschwerde zum Thema Leistungsschutzrecht (LSR) klar zurückgewiesen: Die Verleger hatten über ihre für die LSR-Durchsetzung gegründete VG Media einen Machtmissbrauch Googles moniert.Das Suchmaschinenunternehmen hatte nach der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts den Verlagen das "Angebot" gemacht, sich explizit mit der kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte auf Google News einverstanden zu erklären oder aus dem Nachrichtenportal als Quelle gestrichen zu werden. Die meisten der (Print-)Verlage gingen darauf ein, gleichzeitig reichte die VG Media aber beim Kartellamt eine Beschwerde ein und wollte hier einen Machtmissbrauch Googles erkennen.
Die Wettbewerbshüter folgten den Argumenten laut FAZ aber nicht, ganz im Gegenteil, die Verlegerbeschwerde wurde regelrecht zerlegt. "Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen", so das Kartellamt, das auch zur Ansicht kam, dass das "eigentliche Beschwerdeziel unklar" sei. Insgesamt sei das Vorgehen der VG Media weder "schlüssig" noch "substantiiert."
Das Kartellamt kam zur Auffassung, dass Google nicht verpflichtet sei, den Verlagen die "Snippets", also kurzen Textauszüge, abzukaufen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht nicht einmal einen für ein Verfahren erforderlichen "hinreichenden Anfangsverdacht."
Geht der Schuss nach hinten los?
Google wollen die Kartellwächter aber weiterhin beobachten und tätig werden, sollte Google etwa eine Seite komplett aus dem Index werfen (was aber faktisch ausgeschlossen werden kann). Interessant ist aber vor allem die Drohung des Kartellamtes in Richtung der Verleger: Denn man stellt sich die Frage, ob nicht auch die VG Media ein verbotenes Kartell sei und behält sich eine entsprechende Prüfung vor.
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