PRISM: Google klagt gg. Geheimverfügungen der NSA
Die Betroffenen entsprechender Abhörmaßnahmen haben so faktisch keine Chance, jemals zu erfahren, dass gegen sie ermittelt wurde. Das widerspricht allerdings den gängigen rechtsstaatlichen Grundsätzen, wonach auch Personen, gegen die sich letztlich kein Verdacht erhärtet, zumindest im Nachhinein darüber informiert werden müssen, dass sie Gegenstand von Ermittlungen waren.
Google will nun zumindest erreichen, dass man über Verfügungen berichten darf, die einen bestimmten Zeitraum zurückliegen, berichtet die Washington Post. Dabei beruft sich das Unternehmen auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der das Recht auf freie Rede festschreibt. Laut der Klageschrift habe man das verfassungsmäßige Recht darüber zu sprechen, welche Informationen zwangsweise an die Regierung herausgeben musste.
Der Klage gingen intensive Diskussionen zwischen IT-Unternehmen und US-Regierungsvertretern darüber voraus, welche Informationen über die PRISM-Affäre veröffentlicht werden dürfen. Denn die Firmen gerieten schnell in die Situation, dass der Anschein entstand, sie würden den US-Geheimdiensten willfährig Informationen liefern. Seitdem versuchen Google, Microsoft, Facebook und mehrere andere zu belegen, dass die Daten ihrer Nutzer trotzdem bestmöglich vor Zugriffen durch Dritte geschützt sind.
Google veröffentlicht zwar regelmäßig seine Transparenzberichte, aus denen hervorgeht, wie viele Anfragen nach Nutzerinformationen und Verfügungen zur Löschung von Inhalten eingingen - hier sind die Gag Orders jedoch nicht enthalten. Zumindest dies soll zukünftig aber möglich sein. Insbesondere will man deutlich präzisere Informationen liefern können, als andere Unternehmen in den letzten Tagen veröffentlichten.
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Christian Kahle
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