VZBV: Vodafone wegen Datentarifen abgemahnt
Nachdem die Netzaktivisten-Organisation "Digitale Gesellschaft" stellvertretend den Mobilfunkbetreiber Vodafone wegen seiner Tarifgestaltung ins Visier nahm, werden nun auch Verbraucherschützer aktiv.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat das Unternehmen abgemahnt, weil den Nutzern falsche Versprechungen gemacht werden. Nach Ansicht des Verbandes täuscht die Werbung für den Smartphone-Tarif "Red M" den Verbraucher und verstößt demnach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, indem ein voller Internet-Zugang propagiert wird, der in Wirklichkeit aber an verschiedenen Stellen eingeschränkt ist. Bis Anfang März soll Vodafone nun die Werbung für den Tarif "Red M" ändern und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Bereits Ende November hatte Digitale Gesellschaft Vodafone für seine intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verletzung der Netzneutralität in einigen Tarifen kritisiert. Vodafone verkaufe in verschiedenen Tarifen einen Internetzugang, tief im Kleingedruckten jedoch würde die Nutzung von Teilen des Internets jedoch im Grunde verboten.
Eine besondere Form der Verbrauchertäuschung ist nach Ansicht der Netzaktivisten das Verbot von "Peer-to-Peer-Kommunikation". Schaut man auf der Webseite des Mobilfunkbetreiber, was genau mit Peer-to-Peer-Kommunikation gemeint ist, liest man dort von "Computer-zu-Computer-Kommunikation". "Im Grunde genommen verkauft Vodafone Tarife, die Internet versprechen, dessen Nutzung im Kleingedruckten aber untersagt wird", kommentierte Markus Beckedahl vom Digitale Gesellschaft.
"Wir begrüßen daher die Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Vodafone wegen seiner irreführenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzumahnen", führte Beckedahl aus. Er forderte weitergehend aber auch die Politik auf, zu handeln. "Wir brauchen eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Wer Internet verkauft, muss auch Echtes Netz nach dem Ende-zu-Ende-Prinzip anbieten", sagte er. Verbraucher müssten frei entscheiden können, mit welcher Hard- und Software sowie welchem Dienst sie im Netz kommunizieren wollen. Den Anbietern sollte untersagt werden, nach Belieben künstliche Hürden aufzustellen, um Dienste zu diskriminieren.
Bereits Ende November hatte Digitale Gesellschaft Vodafone für seine intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verletzung der Netzneutralität in einigen Tarifen kritisiert. Vodafone verkaufe in verschiedenen Tarifen einen Internetzugang, tief im Kleingedruckten jedoch würde die Nutzung von Teilen des Internets jedoch im Grunde verboten.
Eine besondere Form der Verbrauchertäuschung ist nach Ansicht der Netzaktivisten das Verbot von "Peer-to-Peer-Kommunikation". Schaut man auf der Webseite des Mobilfunkbetreiber, was genau mit Peer-to-Peer-Kommunikation gemeint ist, liest man dort von "Computer-zu-Computer-Kommunikation". "Im Grunde genommen verkauft Vodafone Tarife, die Internet versprechen, dessen Nutzung im Kleingedruckten aber untersagt wird", kommentierte Markus Beckedahl vom Digitale Gesellschaft.
"Wir begrüßen daher die Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Vodafone wegen seiner irreführenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzumahnen", führte Beckedahl aus. Er forderte weitergehend aber auch die Politik auf, zu handeln. "Wir brauchen eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Wer Internet verkauft, muss auch Echtes Netz nach dem Ende-zu-Ende-Prinzip anbieten", sagte er. Verbraucher müssten frei entscheiden können, mit welcher Hard- und Software sowie welchem Dienst sie im Netz kommunizieren wollen. Den Anbietern sollte untersagt werden, nach Belieben künstliche Hürden aufzustellen, um Dienste zu diskriminieren.
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