Siedler Online: Verbraucherschützer gegen Ubisoft
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den französischen Spielepublisher Ubisoft wegen des Spiels "Die Siedler Online" abgemahnt. Grund ist laut vzbv, dass Nutzer gezwungen würden, den geänderten AGB und der neuen Datenschutzerklärung zuzustimmen.
Wie die vzbv auf ihrer Seite 'Surfer haben Rechte' schreibt, müssten Siedler-Online-Nutzer derzeit eine "unangenehme Überraschung" erleben: Wenn sie sich in das Spiel einloggen wollen, dann erscheine ein Pop-Up, das sie zur Bestätigung von geänderten AGB und Datenschutzerklärung auffordere. Wenn sie dazu nicht bereit sind, dann verlieren sie den Zugriff auf ihr Konto und können gegebenenfalls auch nicht mehr auf zuvor getätigte Investitionen, also Ingame-Käufe, zugreifen.
Der vzbv gibt an, dass Spieler insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzregelungen Bedenken hätten, da es dort heißt, dass "die erhobenen Daten werden in auch in (sic!) Kanada gespeichert und verarbeitet".
Dazu der vzbv: "Schon allein der Wortlaut wirft die entscheidende Frage auf, wo die Daten nun genau gespeichert werden, ausschließlich 'in' Kanada oder (neben anderen Speicherorten) 'auch' in Kanada?" Das sehen die Verbraucherschützer kritisch, da "Unsicherheiten beim grenzüberschreitenden Datenschutz nicht von der Hand zu weisen" seien.
Deshalb hat man Ubisoft nun abgemahnt und dem Unternehmen eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 11. April 2013 gesetzt. Der vzbv schreibt, dass es generell zulässig sei, ein laufendes Vertragsverhältnis zu ändern, jedoch müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Das nun vom vzbv angeprangerte Vorgehen dürfte allerdings nicht Ubisoft-exklusiv sein, praktisch alle Anbieter von Online-Games (sowohl beim Abo- als auch "Free to Play"-Modell) fordern nach jedem Patch eine erneute Bestätigung der AGB bzw. der jeweiligen Datenschutzbestimmung.
Wir haben beim vzbv deshalb nachgefragt und von Sprecherin Carola Elbrecht folgende Antwort erhalten: "Das AGB-Zustimmungsverfahren war bereits Gegenstand des Verfahrens gegen Valve. Aufgrund der Beschwerden von Verbrauchern sind wir nun gegen Ubisoft vorgegangen. Wir werden auch in anderen Fällen im Rahmen unserer Kapazitäten versuchen am Ball zu bleiben, sofern wir Kenntnis hierüber erlangen."
Weiter heißt es: "Wir hoffen allerdings, dass durch dieses weitere Verfahren auch andere Betreiber von Onlinespielen verstanden haben, dass sie sich bei etwaigen Vertrags- und AGB-Änderungen an die rechtlichen Vorgaben halten müssen und den Spielern nicht die Pistole auf die Brust setzen dürfen."
Der vzbv gibt an, dass Spieler insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzregelungen Bedenken hätten, da es dort heißt, dass "die erhobenen Daten werden in auch in (sic!) Kanada gespeichert und verarbeitet".
Dazu der vzbv: "Schon allein der Wortlaut wirft die entscheidende Frage auf, wo die Daten nun genau gespeichert werden, ausschließlich 'in' Kanada oder (neben anderen Speicherorten) 'auch' in Kanada?" Das sehen die Verbraucherschützer kritisch, da "Unsicherheiten beim grenzüberschreitenden Datenschutz nicht von der Hand zu weisen" seien.
Deshalb hat man Ubisoft nun abgemahnt und dem Unternehmen eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 11. April 2013 gesetzt. Der vzbv schreibt, dass es generell zulässig sei, ein laufendes Vertragsverhältnis zu ändern, jedoch müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Das nun vom vzbv angeprangerte Vorgehen dürfte allerdings nicht Ubisoft-exklusiv sein, praktisch alle Anbieter von Online-Games (sowohl beim Abo- als auch "Free to Play"-Modell) fordern nach jedem Patch eine erneute Bestätigung der AGB bzw. der jeweiligen Datenschutzbestimmung.
Wir haben beim vzbv deshalb nachgefragt und von Sprecherin Carola Elbrecht folgende Antwort erhalten: "Das AGB-Zustimmungsverfahren war bereits Gegenstand des Verfahrens gegen Valve. Aufgrund der Beschwerden von Verbrauchern sind wir nun gegen Ubisoft vorgegangen. Wir werden auch in anderen Fällen im Rahmen unserer Kapazitäten versuchen am Ball zu bleiben, sofern wir Kenntnis hierüber erlangen."
Weiter heißt es: "Wir hoffen allerdings, dass durch dieses weitere Verfahren auch andere Betreiber von Onlinespielen verstanden haben, dass sie sich bei etwaigen Vertrags- und AGB-Änderungen an die rechtlichen Vorgaben halten müssen und den Spielern nicht die Pistole auf die Brust setzen dürfen."
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