Bundesregierung denkt über Two Strikes-Modell nach

Auf Grundlage eines Gutachtens der Fachhochschule Köln will die Bundesregierung über ein sogenanntes Two-Strikes-Konzept nachdenken. Dabei handelt es sich um ein Verwarnmodell bei Urheberrechtsverletzungen, ohne die in Frankreich dazugehörende Sperrung des Internet-Zugangs.
Das Gutachten hinsichtlich eines solchen Konzepts wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben. Ziel der untersuchten Modelle aus verschiedenen europäischen Staaten sei es in erster Linie, die Nutzer über die rechtliche Einordnung illegaler Downloads und über legale Geschäftsmodelle aufzuklären, so das Ministerium.

"Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto.

Das Gutachten stellt demnach fest, dass Musik-, Film-, Software-, Buch-, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenbranche von Urheberrechtsverletzungen im Internet betroffen, die genauen Auswirkungen auf die Umsätze aber nur schwer nachweisbar sind. Weiterhin lägen die Schwerpunkte bei Sharehosting- und Streaminghostingdienste sowie Peer-to-Peer-Tauschbörse.

Alle untersuchten Warnhinweismodelle zielen aus technischen Gründen ausschließlich auf die Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Inhalten über Peer-to-Peer-Tauschbörsen ab. Über diese würden in Deutschland etwa 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen begangen, hieß es.

An einem Warnmodell dürften vor allem Staat und Medienindustrie ein Interesse haben. Auf staatlicher Seite würde die Justiz entlastet, da die Verwarnungen im direkten Zusammenspiel zwischen Rechteinhaber und Provider abgewickelt werden. Die Justiz würde voraussichtlich erst involviert, wenn der Nutzer mehrfach ertappt wurde und man sich zu einer Anzeige entschließt. Die Medienbranche müsste hingegen nicht mehr die juristischen Verfahrensweisen einhalten, sondern bekäme einen direkteren und schnelleren Zugang zum vermeintlichen Übeltäter.

Innerhalb der EU besteht bisher nur in Frankreich ein gesetzlich geregeltes Warnhinweismodell. Daneben existiert ein Modell in Irland, bei dem der größte Provider aufgrund einer Vereinbarung mit vier großen irischen Musikproduktionsgesellschaften freiwillig Warnhinweise versendet. In einigen anderen europäischen Staaten waren Warnhinweismodelle geplant, die jedoch entweder noch nicht angewendet werden (Vereinigtes Königreich) oder zurückgestellt worden sind (Finnland und Belgien).
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