Rechteverwerter wollen Abmahn-Wesen stärken
Auf dem "Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie", zu der das Bundeswirtschaftsministerium die Rechteverwertungsindustrie und die Provider - aber keine Vertreter der Nutzer - eingeladen hatte, wurde unter anderem zehn Maßnahmen vorgeschlagen.
Diese stammen laut einem Bericht des Netzaktivisten Alvar Freude vom AK Zensur von Seiten der Medienindustrie. Wie dieser ausführte, könne angesichts der Vorschläge von Entwarnung keine Rede sein. "Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen Frontalangriff auf das Web 2.0 handelt", so Freude.
Der Maßnahmenkatalog umfasst dabei durchaus einige harmlosere Punkte, wie etwa die Durchführung einer - offenbar bereits ausgearbeiteten - Aufklärungskampagne zum Urheberrecht oder das Hinarbeiten auf einen Werbeboykott gegen Webseiten, die auf illegal angebotene Inhalte verlinken.
Aber auch andere Forderungen werden aufgestellt. So sprachen sich die Vertreter der Medienbranche auf der Veranstaltung wohl lautstark gegen eine Deckelung der Abmahngebühren gegen privat begangene Urheberrechtsverletzungen aus und wollen eine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich am liebsten ganz loswerden. Das Abmahnwesen soll durch eine Ausweitung der Speicherfristen bei den Providern außerdem bessere Bedingungen erhalten.
Die Provider sollen zukünftig außerdem nicht nur Namen und Adressen der Anschlussinhaber herausrücken, über deren Anbindung Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, sondern auch deren E-Mail-Adressen, Bankdaten und IP-Adressen anderer Sitzungen. Im Zuge dessen kam natürlich auch das Warnhinweismodell (Two-Strikes) auf den Tisch, dass ISPs stärker in die Pflicht nehmen soll.
Ferner verlangt die Rechteindustrie wohl eine Ausweitung der Impressumspflicht auf alle von Nutzern selbst eingestellten Inhalte. Außerdem soll die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht mehr örtlich, sondern im Rahmen von überregionalen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften organisiert werden. Hierbei geht es wohl um die Tatsache, dass sich die meisten Staatsanwaltschaften inzwischen weigern, die riesige Flut an Filesharing-Fällen zu verfolgen - unter Hinweis auf ein mangelndes öffentliches Interesse.
Der Maßnahmenkatalog umfasst dabei durchaus einige harmlosere Punkte, wie etwa die Durchführung einer - offenbar bereits ausgearbeiteten - Aufklärungskampagne zum Urheberrecht oder das Hinarbeiten auf einen Werbeboykott gegen Webseiten, die auf illegal angebotene Inhalte verlinken.
Aber auch andere Forderungen werden aufgestellt. So sprachen sich die Vertreter der Medienbranche auf der Veranstaltung wohl lautstark gegen eine Deckelung der Abmahngebühren gegen privat begangene Urheberrechtsverletzungen aus und wollen eine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich am liebsten ganz loswerden. Das Abmahnwesen soll durch eine Ausweitung der Speicherfristen bei den Providern außerdem bessere Bedingungen erhalten.
Die Provider sollen zukünftig außerdem nicht nur Namen und Adressen der Anschlussinhaber herausrücken, über deren Anbindung Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, sondern auch deren E-Mail-Adressen, Bankdaten und IP-Adressen anderer Sitzungen. Im Zuge dessen kam natürlich auch das Warnhinweismodell (Two-Strikes) auf den Tisch, dass ISPs stärker in die Pflicht nehmen soll.
Ferner verlangt die Rechteindustrie wohl eine Ausweitung der Impressumspflicht auf alle von Nutzern selbst eingestellten Inhalte. Außerdem soll die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht mehr örtlich, sondern im Rahmen von überregionalen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften organisiert werden. Hierbei geht es wohl um die Tatsache, dass sich die meisten Staatsanwaltschaften inzwischen weigern, die riesige Flut an Filesharing-Fällen zu verfolgen - unter Hinweis auf ein mangelndes öffentliches Interesse.
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