Three Strikes in Deutschland noch immer Thema
Es hat eine "Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" ausgeschrieben. Dabei bezieht man sich ausdrücklich auf die EU-Staaten Frankreich und Großbritannien, wo die so genannten Three Strikes-Regelungen bereits eingeführt wurden.
Anwender werden hier zweimal verwarnt, wenn über ihren Anschluss geschützte Inhalte ausgetauscht werden. Nach einem dritten Vergehen, erfolgt die Sperrung des Internet-Zugangs. Diese letzte Maßnahme wird in der Ausschreibung zwar nicht erwähnt, allerdings dürfte den Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium klar sein, dass lediglich das Verschicken von Warnungen ohne die Androhung von Konsequenzen kaum Erfolge bringen dürfte.
Alternativ zur einer Zugangssperrung wäre aber auch ein juristisches Vorgehen gegen den Anschluss-Inhaber möglich. Allerdings winken viele Strafermittlungsbehörden inzwischen ab, wenn sie Urheberrechtsverletzungen im kleineren Umfang mit einer strafrechtlichen Ermittlung verfolgen sollen.
Im Zuge des Kampfs gegen das "erhebliche Ausmaß" von Urheberrechtsverletzungen im Internet und die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden will man im Wirtschaftsministerium auch daran arbeiten, die Provider als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Diese sollen auf Veranlassung der Rechteinhaber die jeweiligen Warnungen an die Nutzer hinter den übermittelten IP-Adressen schicken, hieß es.
Anwender werden hier zweimal verwarnt, wenn über ihren Anschluss geschützte Inhalte ausgetauscht werden. Nach einem dritten Vergehen, erfolgt die Sperrung des Internet-Zugangs. Diese letzte Maßnahme wird in der Ausschreibung zwar nicht erwähnt, allerdings dürfte den Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium klar sein, dass lediglich das Verschicken von Warnungen ohne die Androhung von Konsequenzen kaum Erfolge bringen dürfte.
Alternativ zur einer Zugangssperrung wäre aber auch ein juristisches Vorgehen gegen den Anschluss-Inhaber möglich. Allerdings winken viele Strafermittlungsbehörden inzwischen ab, wenn sie Urheberrechtsverletzungen im kleineren Umfang mit einer strafrechtlichen Ermittlung verfolgen sollen.
Im Zuge des Kampfs gegen das "erhebliche Ausmaß" von Urheberrechtsverletzungen im Internet und die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden will man im Wirtschaftsministerium auch daran arbeiten, die Provider als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Diese sollen auf Veranlassung der Rechteinhaber die jeweiligen Warnungen an die Nutzer hinter den übermittelten IP-Adressen schicken, hieß es.
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Christian Kahle
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