Frankreich: ISP nutzt Lücke in Three Strikes-Gesetz
Seit Anfang September gilt die so genannte Three Strikes-Regelung in Frankreich. Seitdem erhielten schon zahlreiche Nutzer E-Mails und Briefe, in denen sie wegen der Nutzung von Tauschbörsen verwarnt wurden. Lädt ein User auch nach zwei Warnungen noch unrechtmäßig Musik oder Filme aus dem Netz, wird sein Internet-Zugang abgeschaltet.
Das Gesetz verpflichtet die Provider unter Androhung von Geldbußen, den Rechteinhabern Informationen über Anschlussinhaber auszuhändigen, wenn über deren Verbindung Urheberrechtsverletzungen erfolgen. Die Medienunternehmen dürfen im Gegenzug aber erst gegen die Anwender aktiv werden, wenn diese verwarnt wurden und ihr Verhalten trotzdem nicht ändern.
Free macht sich nun die Tatsache zunutze, dass das Gesetz aber keine Strafe für Provider vorsieht, die keine Warnungen an ihre Kunden verschicken. Die Kunden des Unternehmens werden schlicht im Unklaren darüber gelassen, dass ihr Anschluss wegen Rechtsverstößen ins Visier der Medienbranche geraten ist. Damit wird ein weiteres Vorgehen gegen die Nutzer blockiert.
Das französische Kulturministerium will nun prüfen, ob Provider, die nicht kooperieren, belangt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, müsste wohl das gerade erst eingeführte Gesetz geändert werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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