Frankreich: Three-Strikes-Sperre bei 60 Nutzern
im Januar 2010 hat man 60 Anschlussinhabern die Leitung gekappt. Dies klingt angesichts der bis dahin doch recht zahlreichen Klagen der Rechteinhaber wenig - allerdings könnten bald deutlich mehr Nutzer betroffen sein.
Denn 44.000 User erhielten bereits die zweite Verwarnung zugestellt. Die erste Mahnung haben bisher 650.000 Anwender erhalten. Das teilte Marie-Françoise Marais, Chefin von Hadopi, mit. Ein großer Teil der User scheint sein Verhalten geändert zu haben, nachdem sich die Behörde zum ersten Mal meldete, während ein guter Teil die Verwarnung aber auch nicht besonders ernst nahm.
Die Sperrung der Internet-Anschlüsse in den genannten 60 Fällen ist damit verbunden, dass sich ein Richter mit der Angelegenheit befasst. Dieser kann dann Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro verhängen. Die Sperrung der Leitung wird für die Dauer eines Monats aufrechterhalten.
Die Einführung des Hadopi-Gesetzes war sehr umstritten. Schließlich ist es schwer, genau zu bestimmen, wer einen Anschluss nutzte, um die Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Immerhin ist meist nicht nur der eigentliche Anschlussinhaber über eine Leitung aktiv, sondern eben auch Familienmitglieder oder Mitbewohner, so dass eine Sperrung eine Situation der Sippenhaft hervorruft.
Auch in Deutschland gab es in der Vergangenheit Überlegungen, eine ähnliche Regelung zu etablieren. Dies wurde aber verworfen, weil es zu tief in die Grundrechte betroffener eingreift. Insbesondere eben, weil so auch unbeteiligten der freie Zugang zu einem immer wichtiger werdenden Kommunikationsmittel verwehrt wird. Als Siegfried Kauder (CDU) die Idee kürzlich wieder ins Gespräch brachte, erntete er selbst aus Kreisen der eigenen Partei heftige Kritik.
Neben der rechtlichen Situation ist aber auch die Entwicklung des Marktes inzwischen auf einem Stand, dass es kaum noch möglich ist, jemanden von der Teilhabe am Internet auszuschließen. Immerhin verfügen viele Nutzer nicht nur über einen Zugang über ihren DSL-Anschluss, sondern mindestens auch einen zweiten über ihr Smartphone.
Seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Denn 44.000 User erhielten bereits die zweite Verwarnung zugestellt. Die erste Mahnung haben bisher 650.000 Anwender erhalten. Das teilte Marie-Françoise Marais, Chefin von Hadopi, mit. Ein großer Teil der User scheint sein Verhalten geändert zu haben, nachdem sich die Behörde zum ersten Mal meldete, während ein guter Teil die Verwarnung aber auch nicht besonders ernst nahm.
Die Sperrung der Internet-Anschlüsse in den genannten 60 Fällen ist damit verbunden, dass sich ein Richter mit der Angelegenheit befasst. Dieser kann dann Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro verhängen. Die Sperrung der Leitung wird für die Dauer eines Monats aufrechterhalten.
Die Einführung des Hadopi-Gesetzes war sehr umstritten. Schließlich ist es schwer, genau zu bestimmen, wer einen Anschluss nutzte, um die Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Immerhin ist meist nicht nur der eigentliche Anschlussinhaber über eine Leitung aktiv, sondern eben auch Familienmitglieder oder Mitbewohner, so dass eine Sperrung eine Situation der Sippenhaft hervorruft.
Auch in Deutschland gab es in der Vergangenheit Überlegungen, eine ähnliche Regelung zu etablieren. Dies wurde aber verworfen, weil es zu tief in die Grundrechte betroffener eingreift. Insbesondere eben, weil so auch unbeteiligten der freie Zugang zu einem immer wichtiger werdenden Kommunikationsmittel verwehrt wird. Als Siegfried Kauder (CDU) die Idee kürzlich wieder ins Gespräch brachte, erntete er selbst aus Kreisen der eigenen Partei heftige Kritik.
Neben der rechtlichen Situation ist aber auch die Entwicklung des Marktes inzwischen auf einem Stand, dass es kaum noch möglich ist, jemanden von der Teilhabe am Internet auszuschließen. Immerhin verfügen viele Nutzer nicht nur über einen Zugang über ihren DSL-Anschluss, sondern mindestens auch einen zweiten über ihr Smartphone.
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Christian Kahle
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