Ladegeräte: EU baut USB-C-Pflicht aus - Nutzer könnten viel Geld sparen

Die EU erweitert ihre Vorgaben für externe Ladegeräte. Ab 2028 sollen Netzteile unter anderem energieeffizienter werden und müssen abnehmbare Kabel haben. Für Verbraucher soll sich das auch finanziell lohnen.
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EU verschärft Ladegeräte-Vorgaben ab 2028

Die Europäische Union hatte bereits 2022 neue Gesetze auf den Weg gebracht, die Hersteller von etlichen elektronischen Geräten zur Verwendung von USB-C als Ladestandard verpflichteten. Das ist unter anderem der Grund, aus dem iPhones seit Kurzem ebenfalls mit USB-C ausgestattet sind. Zwar läuft die fristgerechte Umsetzung in Deutschland nicht reibungslos, doch schon jetzt erweitert die EU ihre Vorgaben für einheitliche Ladegeräte deutlich.

So müssen ab Ende 2028 externe Netzteile nicht nur über USB-C-Anschlüsse verfügen, sondern auch höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und mit abnehmbaren Kabeln ausgeliefert werden. Diese Anforderung soll die Interoperabilität zwischen verschiedenen Geräten und Herstellern erhöhen. Die neuen Ökodesign-Anforderungen betreffen dabei alle USB-Ladegeräte für Laptops, Smartphones, Router, Computermonitore und mehr mit einer Ausgangsleistung bis zu 240 Watt.


Hersteller haben drei Jahre Zeit, um ihre Produkte anzupassen. Die Regelungen gelten für externe Netzteile, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden und auf dem europäischen Markt verkauft werden.

Die Europäische Kommission hat diese neuen Bestimmungen als Teil ihrer Strategie zur Reduzierung von Elektroschrott und zur Verbesserung der Energieeffizienz verabschiedet. Die Maßnahmen bauen auf den bereits bestehenden USB-C-Vorschriften auf, die seit Ende 2024 für Smartphones und Tablets gelten und ab 2026 auch Laptops umfassen werden.

Neue Logos und Labels

Besonders wichtig sind die neuen Energieeffizienz-Standards. Demnach müssen Netzteile mit einer Ausgangsleistung über zehn Watt auch im sogenannten Teillastbetrieb bei nur zehn Prozent der Nennleistung Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen. Diese Regelung zielt darauf ab, unnötige Energieverluste zu verringern, die entstehen, wenn Ladegeräte an der Steckdose bleiben, aber keine Geräte laden.

Die maximale Leistung muss zudem gut sichtbar auf den Ladegeräten angezeigt werden, um Verbrauchern die Auswahl des passenden Netzteils zu erleichtern. Auf einem entsprechenden Label werden neben der Energieeffizienz auch Informationen zu Lebensdauer, Robustheit und Reparaturfähigkeit enthalten sein.

Ein neues Logo namens "EU-Common-Charger" soll Verbrauchern zudem dabei helfen, kompatible Netzteile zu erkennen. Zusätzlich müssen Hersteller ein einheitliches EU-Logo auf ihren Produkten anbringen, das darauf hinweist, dass das Netzteil den technischen und ökologischen Anforderungen entspricht.

Umweltvorteile und Kosteneinsparungen

Die Kommission rechnet mit erheblichen Umweltvorteilen durch die neuen Bestimmungen. Berechnungen zufolge könnten bis zum Jahr 2035 rund drei Prozent des gesamten Lebenszyklus-Energieverbrauchs der betroffenen Netzteile eingespart werden. Das entspräche dem jährlichen Energieverbrauch von etwa 140.000 Elektroautos. Weiterhin erwartet die Kommission einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um rund neun Prozent sowie eine Reduzierung anderer Schadstoffe um 13 Prozent.

Für Verbraucher ist zudem besonders interessant, dass sie von den neuen Regelungen auch finanziell profitieren. So sollen laut der Kommission die Ausgaben für Ladegeräte bis 2035 um jährlich etwa 100 Millionen Euro sinken. Diese Einsparungen entstehen hauptsächlich durch die verbesserte Interoperabilität. Verbraucher müssen seltener neue Ladegeräte kaufen, da vorhandene Netzteile mit verschiedenen Geräten kompatibel sind.

Inwieweit diese Einsparungen allerdings bei den Käufern ankommen, bleibt noch abzuwarten. Viele Hersteller bieten ihre Produkte in der EU mittlerweile ohne Ladegerät an, senken die Preise aber nicht entsprechend. Ein momentanes Beispiel dafür ist das neue MacBook Pro mit M5-Chip von Apple. Hier müssen Kunden das Netzteil für 65 bzw. 85 Euro dazukaufen.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Nicht alle Geräte fallen jedoch unter die neuen Regelungen. Ausgenommen sind bestimmte Spezialgeräte für Feuchträume, Medizinprodukte, Spielzeug mit besonderen Sicherheitsanforderungen sowie fest installierte Geräte. Auch Ladegeräte für E-Scooter oder E-Bikes sind von den Vorgaben ausgenommen.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, worauf Hersteller die bereits erwähnten drei Jahre Zeit haben, betroffene Produkte anzupassen. Übergangsbestimmungen erlauben es, Ersatzteile für ältere Geräte noch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten nach den bisherigen Vorgaben zu fertigen. Diese Übergangsfristen sollen sicherstellen, dass Verbraucher auch für ältere Geräte noch Ersatzteile erhalten können, ohne dass Hersteller sofort ihre gesamte Produktpalette umstellen müssen.

Die neuen EU-Vorgaben für Ladegeräte versprechen mehr Kompatibilität und weniger Elektroschrott. Was haltet ihr von diesen einheitlichen Standards - Fortschritt oder Bevormundung?

Zusammenfassung
  • Die EU erweitert ihre Richtlinien für externe Ladegeräte
  • Ab 2028 benötigen externe Netzteile in der EU USB-C und abnehmbare Kabel
  • Höhere Energieeffizienzstandards werden für Ladegeräte bis 240 Watt Pflicht
  • Ein neues EU-Common-Charger Logo soll kompatible Netzteile kennzeichnen
  • Neue Bestimmungen sollen Elektroschrott reduzieren und Energieeffizienz steigern
  • Verbraucher könnten durch verbesserte Interoperabilität jährlich 100 Mio. Euro sparen
  • Spezialgeräte wie Medizinprodukte sind von den neuen Regelungen ausgenommen
  • Hersteller haben drei Jahre Zeit zur Anpassung ihrer Produkte an die Standards

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