EU möchte Schutz europäischer Verbraucher nicht für Apple aufweichen

Die EU-Kommission weigert sich, den Schutz europäischer Ver­brau­cher vor Tech-Kartellen aufzuweichen, nur weil Apple dies fordert. Aus Brüssel hieß es, dass der dafür vorgesehene Digital Markets Act (DMA) in seiner derzeitigen Form bestehen bleibe.
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Apple streicht Features

Apple hatte zuvor gefordert, das Gesetz aufzuheben oder zumindest von einer unabhängigen europäischen Behörde überprüfen zu lassen. In einer Stellungnahme behauptete der Konzern, dass die Vorgaben des DMA angeblich die Sicherheit und Privatsphäre europäischer iPhone-Nutzer gefährden könnten. Unter anderem führe die Pflicht zur stärkeren Öffnung des Systems zu einem erhöhten Risiko durch Malware und Betrugsversuche.

Zudem habe Apple mehrere geplante Funktionen wie Live Translation, iPhone-Mirroring sowie neue Routen- und Ortsfunktionen in der Karten-App verschieben müssen. Diese gibt es in anderen Regionen der Welt, in Europa jedoch nicht. Welche Bedenken man hinsichtlich dieser Features in Verbindung mit dem DMA hat, macht Apple allerdings auch nicht transparent.


Für die EU-Kommission sind die Argumente des US-Konzerns wenig überzeugend. Sprecher Thomas Regnier erklärte laut France24, man sei über die Beschwerde nicht überrascht: "Apple hat seit Inkrafttreten des DMA praktisch jeden einzelnen Aspekt des Gesetzes angefochten." Die Kommission habe jedoch "absolut nicht die Absicht", die Regeln zurückzunehmen. Außerdem sei es allein Aufgabe der EU, zu entscheiden, wie die Vorschriften durchgesetzt werden, nicht die der betroffenen Unternehmen. Regnier betonte, der DMA enthalte keinerlei Bestimmungen, die Firmen dazu zwingen würden, ihre Datenschutz- oder Sicherheitsstandards zu senken.

Ein ewiger Streit

Der Konflikt reiht sich ein in eine Serie von Auseinandersetzungen zwischen der EU und Apple. Bereits im Frühjahr verhängte Brüssel eine Strafe von 500 Millionen Euro, weil Apple App-Entwicklern untersagt hatte, Nutzer auf günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores hinzuweisen. Das Unternehmen legte gegen das Bußgeld Berufung ein. Parallel wehrt sich Apple gegen die Interoperabilitätsregeln des DMA, die vorschreiben, dass neue Funktionen auch mit Zubehör von Drittanbietern kompatibel sein müssen - etwa mit Kopfhörern oder Smartwatches anderer Hersteller.

Mit dem DMA will die EU die Marktmacht von Digitalkonzernen begrenzen, den Wettbewerb stärken und die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher erweitern. Während Apple auf Sicherheitsrisiken verweist, sieht Brüssel in dem Gesetz ein zentrales Instrument, um Innovation und Fairness auf dem europäischen Digitalmarkt zu fördern.

Zusammenfassung
  • EU-Kommission hält am Digital Markets Act trotz Apples Forderungen fest
  • Apple fordert Aufhebung des DMA wegen angeblicher Sicherheitsbedenken
  • Konzern verschob mehrere Funktionen in Europa aufgrund der DMA-Vorgaben
  • EU-Sprecher betont, dass DMA keine Senkung von Sicherheitsstandards fordert
  • Konflikt reiht sich in Auseinandersetzungen zwischen Apple und der EU ein
  • Digital Markets Act soll Marktmacht von Technologiekonzernen beschränken

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