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Serien-Fans erhalten Abmahnungen für das Streamen von "Succession"
Streaming-Nutzer der bei uns auf Sky zu sehenden HBO-Serie "Succession" erhalten derzeit teure Abmahnungen von Frommer Legal. Das Besondere daran: Ursache ist vermeintlich harmloses Streaming. Das hat vor allem mit dubiosen Seiten zu tun.
Die Forderung hat es durchaus in sich: Betroffene sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt 1148,80 Euro zahlen - davon 900 Euro Schadensersatz (450 Euro pro Folge) plus 248,80 Euro Anwaltskosten. Viele Empfänger der Abmahnungen sind verwirrt, weil sie überzeugt sind, dass sie beim Streaming keinen Upload durchgeführt haben. Das ist zwar in der Regel auch so, aber eben nicht zwangsläufig.
Besonders perfide: Manche dieser Portale blockieren aktiv VPN-Verbindungen, sodass die echte IP-Adresse des Nutzers sichtbar bleibt und von Rechteinhabern oder deren Vertretern erfasst werden kann. Das Prinzip ähnelt der umstrittenen Streaming-App Popcorn Time, bei der Nutzer während des Konsums gleichzeitig als Uploader fungieren. Während das reine Ansehen von Inhalten ohne dauerhafte Speicherung grundsätzlich anders zu bewerten ist als klassisches Filesharing, nutzen diese dubiosen Anbieter technische Tricks, die Nutzer unwissentlich dazu bringen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten. Und damit eben auch zur Zielscheibe für Abmahnanwälte werden.
Die HBO-Serie "Succession" steht im Zentrum der aktuellen Abmahnwelle. Das preisgekrönte Drama um die dysfunktionale Roy-Familie und ihren Kampf um die Kontrolle eines milliardenschweren Medienimperiums lief von 2018 bis 2023 und ist in Deutschland unter anderem bei Sky verfügbar.
Die Serie gewann während ihrer Laufzeit zahlreiche Auszeichnungen, darunter vier Emmy-Awards für die beste Dramaserie. Gerade diese Popularität macht sie zu einem attraktiven Ziel für Rechteinhaber, die gegen illegale Verbreitung vorgehen wollen. Warner Bros. Discovery, der Mutterkonzern von HBO, investiert erhebliche Summen in die Produktion solcher Premiumserien und geht entsprechend konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen vor.
Die juristische Einschätzung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob tatsächlich eine Haftung besteht, und gegebenenfalls mit der Gegenseite verhandeln, um die Forderung zu reduzieren oder abzuwehren. Wichtig ist auch die Prüfung der Fristen: Meist haben Betroffene nur wenige Wochen Zeit, um zu reagieren.
Die Abmahnindustrie hat sich in den vergangenen Jahren professionalisiert und nutzt zunehmend ausgeklügelte Methoden zur Rechteverfolgung. Während früher hauptsächlich klassische Filesharing-Netzwerke wie BitTorrent im Fokus standen, geraten nun auch Streaming-Portale ins Visier der Rechteinhaber.
Was haltet ihr von dieser Abmahnpraxis? Hattet ihr schon einmal mit ähnlichen Problemen zu kämpfen oder kennt jemanden, der betroffen ist? Teilt eure Erfahrungen gerne in den Kommentaren mit.
Siehe auch:
Teure Überraschung für Succession-Fans
Wer Folgen der preisgekrönten HBO-Serie Succession auf (besonders) fragwürdigen Streaming-Portalen angeschaut hat, könnte bald eine böse Überraschung im Briefkasten finden. Die Münchener Kanzlei Frommer Legal verschickt derzeit im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnungen an Nutzer, die angeblich zwei Episoden der Serie illegal verbreitet haben sollen. Konkret geht es um die Folgen "Celebration" ("Der achtzigste Geburtstag") und "Sh*t Show at the F**k Factory" ("Konkurrenzkampf"). Und an dieser Stelle muss man betonen, dass der Hinweis auf "Verbreitung" - trotz Streaming - stimmt.Die Forderung hat es durchaus in sich: Betroffene sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt 1148,80 Euro zahlen - davon 900 Euro Schadensersatz (450 Euro pro Folge) plus 248,80 Euro Anwaltskosten. Viele Empfänger der Abmahnungen sind verwirrt, weil sie überzeugt sind, dass sie beim Streaming keinen Upload durchgeführt haben. Das ist zwar in der Regel auch so, aber eben nicht zwangsläufig.
Die heimliche P2P-Falle beim Streaming
Wie die Kanzlei Frommer Legal an die IP-Adressen der Nutzer kommt, ist ein entscheidender Punkt bei der aktuellen Abmahnwelle. Wie Rechtsanwältin Anne Wachs auf Anwalt.de erklärt (via Tarnkappe), liegt das Problem darin, dass einige Streaming-Portale im Hintergrund Peer-to-Peer-Technologien (P2P) einsetzen. Diese Plattformen bauen unbemerkt Browser-zu-Browser-Verbindungen auf, wodurch der Nutzer selbst zum Verbreiter wird - technisch gesehen also Filesharing (also auch Upload) betreibt, ohne es zu wissen.Besonders perfide: Manche dieser Portale blockieren aktiv VPN-Verbindungen, sodass die echte IP-Adresse des Nutzers sichtbar bleibt und von Rechteinhabern oder deren Vertretern erfasst werden kann. Das Prinzip ähnelt der umstrittenen Streaming-App Popcorn Time, bei der Nutzer während des Konsums gleichzeitig als Uploader fungieren. Während das reine Ansehen von Inhalten ohne dauerhafte Speicherung grundsätzlich anders zu bewerten ist als klassisches Filesharing, nutzen diese dubiosen Anbieter technische Tricks, die Nutzer unwissentlich dazu bringen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten. Und damit eben auch zur Zielscheibe für Abmahnanwälte werden.
Die HBO-Serie "Succession" steht im Zentrum der aktuellen Abmahnwelle. Das preisgekrönte Drama um die dysfunktionale Roy-Familie und ihren Kampf um die Kontrolle eines milliardenschweren Medienimperiums lief von 2018 bis 2023 und ist in Deutschland unter anderem bei Sky verfügbar.
Die Serie gewann während ihrer Laufzeit zahlreiche Auszeichnungen, darunter vier Emmy-Awards für die beste Dramaserie. Gerade diese Popularität macht sie zu einem attraktiven Ziel für Rechteinhaber, die gegen illegale Verbreitung vorgehen wollen. Warner Bros. Discovery, der Mutterkonzern von HBO, investiert erhebliche Summen in die Produktion solcher Premiumserien und geht entsprechend konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen vor.
Was Betroffene tun sollten
Wer eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten hat, sollte nicht in Panik geraten, aber die Sache ernst nehmen. Auch Jurist Florian Skupin betont auf Anwalt.de, dass es sich bei den Schreiben keineswegs um Fake oder Betrug handelt - die Kanzlei ist seit Jahren für ihre professionelle Anspruchsdurchsetzung bekannt. Experten raten vor allem dazu, nicht vorschnell zu zahlen oder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.Die juristische Einschätzung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob tatsächlich eine Haftung besteht, und gegebenenfalls mit der Gegenseite verhandeln, um die Forderung zu reduzieren oder abzuwehren. Wichtig ist auch die Prüfung der Fristen: Meist haben Betroffene nur wenige Wochen Zeit, um zu reagieren.
Die Abmahnindustrie hat sich in den vergangenen Jahren professionalisiert und nutzt zunehmend ausgeklügelte Methoden zur Rechteverfolgung. Während früher hauptsächlich klassische Filesharing-Netzwerke wie BitTorrent im Fokus standen, geraten nun auch Streaming-Portale ins Visier der Rechteinhaber.
Was haltet ihr von dieser Abmahnpraxis? Hattet ihr schon einmal mit ähnlichen Problemen zu kämpfen oder kennt jemanden, der betroffen ist? Teilt eure Erfahrungen gerne in den Kommentaren mit.
Siehe auch:
- Abmahnung für undurchsichtige 1&1 Unlimited-Tarife mit Datengrenze
- Ende mieser Abmahnmasche: Netz-Fototapete ist kein Copyright-Verstoß
- Ohne Kümmern kein Datenschutz: Abmahnung gegen Meta ist raus
- Temu beugt sich Abmahnung, Verbraucherschützer sehen von Klage ab
- Google Fonts-Abmahnungen: Klägerin erhält "virtuelles Hausverbot"
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