Ende mieser Abmahnmasche: Netz-Fototapete ist kein Copyright-Verstoß

Der Bundesgerichtshof hat in einem wohl wegweisenden Urteil klar­gestellt, dass Fototapeten in Hintergrundbildern keine Urheber­rechts­verletzung darstellen. Das stärkt Internetnutzer und setzt einem umstrittenen Abmahn-Geschäftsmodell ein Ende.
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Fototapeten als Abmahnfalle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. September 2024 ein richtungsweisendes Urteil im Bereich des Urheberrechts gefällt. Wie Heise und LTO berichtet, entschied das Gericht in drei Fällen, dass die Veröffentlichung von Bildern oder Videos, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher.

Im Zentrum der Verfahren stand ein Unternehmen eines einzelnen Fotografen . Dieses vermarktete Fotos als Tapeten und klagte dann gegen Kunden, die Bilder im Internet hochgeladen hatten, auf denen diese Fototapeten zu sehen waren. Das Unternehmen forderte Schadenersatz und die Erstattung von Abmahnkosten.


Einwilligung des Urhebers

Der BGH argumentierte, dass der Urheber "konkludent" in die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eingewilligt habe. Die Richter betonten, dass es im digitalen Zeitalter üblich und vorhersehbar sei, dass Menschen Räume mit Fototapeten fotografieren und die Aufnahmen ins Internet stellen. Dies gelte sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzung.

Diese Entscheidung gilt nicht nur für die direkten Käufer der Fototapeten. Der BGH stellte klar:

Die Wirksamkeit einer Einwilligung setzt nicht voraus, dass sie gegenüber demjenigen erklärt wird, der in Urheberrechte eingreift.


Somit können sich auch Dritte auf die konkludente Einwilligung des Urhebers berufen, solange ihre Nutzung als üblich anzusehen ist.

Ende eines fragwürdigen Geschäftsmodells

Die Entscheidung des BGH setzt einem umstrittenen Geschäftsmodell ein Ende: In der Vergangenheit ist der Fotograf systematisch gegen Personen vorgegangen, die Bilder dieser Fototapeten ins Internet gestellt hatten. Viele Betroffene zahlten lieber, als es auf einen teuren Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Weitreichende Implikationen

Das Urteil hat Auswirkungen über den speziellen Fall hinaus. Joachim Jung, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erklärt gegenüber dem Spiegel:

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass urheberrechtlich geschützte Werke über ihren eigentlichen Zweck hinaus verwendet und kommerzialisiert werden dürfen, wenn dies gewissermaßen in der Natur des Werkes liegt und die Verwendung aus objektiver Sicht als üblich anzusehen ist.


Die Entscheidung geht über Fototapeten hinaus und könnte auch für andere Bereiche, wie etwa Möbeldesign oder Kunstwerke in Influencer-Postings, relevant sein. Der BGH betonte, dass es Urhebern freistehe, Einschränkungen für die Nutzung ihrer Werke festzulegen. Allerdings müssen diese Einschränkungen beim bzw. vor dem (Ver-)Kauf deutlich kommuniziert werden, etwa durch das Anbringen von Hinweisen. Ohne solche expliziten Einschränkungen können Käufer davon ausgehen, dass die übliche Nutzung, einschließlich der Veröffentlichung von Bildern im Internet, erlaubt ist.

Zusammenfassung
  • BGH-Urteil am 11. September 2024 stärkt Internet-Nutzer
  • Fototapeten im Hintergrund von Bildern keine Urheberrechtsverletzung
  • Entscheidung beendet Geschäftsmodell mit Abmahnungen
  • Konkludente Einwilligung des Urhebers angenommen
  • Auch Dritte können sich auf Einwilligung berufen
  • Urteil wirkt sich auf andere Bereiche wie Möbeldesign aus
  • Einschränkungen müssen beim Kauf klar kommuniziert werden

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