Google Fonts-Abmahnungen: Klägerin erhält "virtuelles Hausverbot"
Vor knapp zwei Jahren sorgte in Österreich und über die Grenzen des Landes hinaus ein Fall für Aufsehen, bei dem massenhaft Google Fonts-Nutzer abgemahnt wurden. Letztlich war es aber wohl eines: Abzocke. Der Fall hat nun aber einen neuen kuriosen Aspekt bekommen.
Recht bald stellte sich aber heraus, dass die Frau die Webseiten kaum selbst alle besucht haben kann, sondern ein Crawler im Einsatz war. Diese Daten wurden dann für Abmahnungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Letztlich ging die Sache nach hinten los, in einem Zivilprozess wurden die Abmahnschreiben bereits als rechtsmissbräuchlich gewertet.
Das bedeutet, dass die Wienerin die Webseite des Hoteliers nicht besuchen darf. Dabei beruft sich der Hotelier auf Paragraf 354 ABGB. Dieser definiert, dass Gastwirte ihr Hausrecht durchsetzen dürfen, um bestimmten Personen den Zutritt zu verwehren. Das gilt laut Heise auch für den Fall, dass die Besuche des Lokals dazu dienen, bestimmte Rechtsverstöße zu finden.
Hohenecker und seine Mandantin wollen gegen dieses Urteil in Berufung gehen, auch in anderen Fällen will das "Google Fonts-Duo" die jeweils nächsthöhere Instanz anrufen.
Siehe auch:
"Unwohlsein" auf 33.000 Seiten
Etwa 33.000 Betreiber von Webseiten haben im Sommer 2022 von "Datenschutzanwalt" namens Marcus Hohenecker eine Abmahnung bekommen. Dieser behauptete damals im Namen einer Frau, dass diese all diese Seiten besucht habe und die nicht lokale Nutzung von Google Fonts bzw. die dazugehörige Datenübertragung bei ihr massives "Unwohlsein" ausgelöst habe - gefordert wurden damals 190 Euro als Entschädigung sowie Anwaltsgebühr.Recht bald stellte sich aber heraus, dass die Frau die Webseiten kaum selbst alle besucht haben kann, sondern ein Crawler im Einsatz war. Diese Daten wurden dann für Abmahnungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Letztlich ging die Sache nach hinten los, in einem Zivilprozess wurden die Abmahnschreiben bereits als rechtsmissbräuchlich gewertet.
"Du klickst hier nicht rein"
Doch die Sache ist damit nicht zu Ende: Denn wie der ORF Kärnten berichtet (via derStandard), waren einem Hotelier die bisherigen Urteile gegen den Abmahnanwalt und seine Klientin nicht genug: Denn der Anwalt Ulrich Salburg erwirkte im Namen eines Touristikunternehmers aus Oberkärnten ein "virtuelles Hausverbot" gegen die Frau aus Wien.Das bedeutet, dass die Wienerin die Webseite des Hoteliers nicht besuchen darf. Dabei beruft sich der Hotelier auf Paragraf 354 ABGB. Dieser definiert, dass Gastwirte ihr Hausrecht durchsetzen dürfen, um bestimmten Personen den Zutritt zu verwehren. Das gilt laut Heise auch für den Fall, dass die Besuche des Lokals dazu dienen, bestimmte Rechtsverstöße zu finden.
Hohenecker und seine Mandantin wollen gegen dieses Urteil in Berufung gehen, auch in anderen Fällen will das "Google Fonts-Duo" die jeweils nächsthöhere Instanz anrufen.
Zusammenfassung
- Österreichischer Fall: Abmahnungen wegen Google Fonts
- 33.000 Webseitenbetreiber erhielten 2022 Abmahnungen
- Frau behauptete, Besuche lösten "Unwohlsein" aus
- Einsatz eines Crawlers statt persönlicher Besuche vermutet
- Abmahnschreiben als rechtsmissbräuchlich eingestuft
- Hotelier erwirkt "virtuelles Hausverbot" gegen Wienerin
- Berufung gegen Urteil durch Abmahnanwalt geplant
Siehe auch:
- Google Fonts-Abmahnanwalt klagt über Angriffe, aufgestochene Reifen
- Google äußert sich zu den Massen-Abmahnungen zu Google Fonts
- Google Fonts: Neue Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstößen
- Google-Fonts-Abmahnungen: Strafanzeige gegen "Datenschutzanwalt"
- "Datenschutzanwalt" verschickt Massenabmahnungen zu Google Fonts
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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