Abmahnung für undurchsichtige 1&1 Unlimited-Tarife mit Datengrenze

Wer einen Unlimited-Tarif bei 1&1 bucht, erlebt möglicherweise eine böse Überraschung. Denn das "unbegrenzte" Datenvolumen hat durch­aus Limits - und die sind nicht nur unklar definiert, sondern laut Verbraucherschutz auch rechtlich fragwürdig ...
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Unbegrenzte Tarife mit verborgenen Einschränkungen

Der Mobilfunkanbieter 1&1 wirbt in seinen Unlimited-Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen für die mobile Internetnutzung. In der Realität zeigen sich jedoch erhebliche Einschränkungen: In den Vertragsbedingungen behält sich das Unter­nehmen das Recht vor, bei "unüblichen Verbraucherverhalten" die Geschwindig­keit zu drosseln oder den Vertrag zu kündigen, ohne dabei präzise Grenzwerte anzugeben.

Nachbuchpflicht trotz Flatrate-Garantien

Je nach gewähltem Tarif müssen Kunden schon ab einem Verbrauch von 25 bis 100 Gigabyte zusätzliche Datenpakete erwerben. Obwohl diese Pakete kostenfrei sind, widerspricht dies der beworbenen Idee von "unbegrenztem" Datenvolumen. Besonders kritisch ist die ungenaue Formulierung der Nutzungseinschränkungen zu betrachten.


Verbraucherschutz geht auf die Barrikaden

Die Verbraucherzentrale NRW hat mittlerweile rechtliche Schritte gegen 1&1 ein­ge­leitet und das Unternehmen abge­mahnt. "Wir betrachten diese Praxis als rechts­widrig", erklärt Erol Burak Tergek, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Die mangelnde Klar­heit in den Formulierungen verstößt gegen das Gebot der Transparenz sowie die grund­legenden Pflicht zur Leistungs­erbringung bei Daten­flatrates.

Für Verbraucher ist es nahezu unmöglich, einzuschätzen, ab wann ihr Nutzungs­ver­halten als "unüblich" gilt. Die Vertrags­bedingungen legen keine konkreten Schwellen­werte für mögliche Ein­schränk­ungen fest. Diese Intrans­parenz widerspricht dem gesetz­lichen Prinzip, dass Vertrags­klauseln für Verbraucher klar und verständ­lich sein müssen.

Ähnliche Rechtsfälle aus der Vergangenheit

Ein ähnlicher Fall aus dem Jahr 2013 verdeutlicht die rechtliche Anfechtbarkeit solcher Praktiken: Damals plante die Deutsche Telekom, die Bandbreite im Festnetz nach Erreichen bestimmter Datenvolumen zu drosseln. Nach rechtlichen Interventionen wurde diese Strategie aufgegeben. Die Verbraucherzentrale NRW fordert nun von 1&1 eine Überarbeitung der kritisierten Vertragsklauseln - andernfalls drohen weitere rechtliche Maßnahmen.

Wie steht ihr zu solchen versteckten Einschränkungen bei "unbegrenzten" Tarifen? Teilt gerne eure Erfahrungen in den Kommentaren mit uns.

Was wird bei 1&1 Unlimited kritisiert?
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert die unklaren Formulierungen in den Unlimited-Tarifen von 1&1. Obwohl mit unbegrenztem Datenvolumen geworben wird, behält sich 1&1 das Recht vor, bei "unüblichem Verbraucherverhalten" die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag zu kündigen.

Besonders problematisch ist, dass nirgends definiert wird, was genau als "unübliche Nutzung" gilt. Kunden können daher nicht einschätzen, wann sie Einschränkungen zu befürchten haben. Dies verstößt laut Verbraucherschützern gegen das Transparenzgebot.
Wie funktionieren die Unlimited-Tarife?
Die Unlimited-Tarife von 1&1 werben mit unbegrenztem Datenvolumen, haben aber in der Praxis einige Besonderheiten: Ab einem bestimmten Verbrauch (je nach Tarif 25 GB bis 100 GB) müssen Kunden kostenlos zusätzliche Datenpakete nachbuchen.

Zudem behält sich 1&1 vor, bei nicht näher definiertem "unüblichem Verbraucherverhalten" die Geschwindigkeit zu drosseln oder sogar den Vertrag zu kündigen. Vor einer Drosselung soll es aber eine Benachrichtigung und eine "angemessene Frist" geben.
Was fordert die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherzentrale NRW fordert von 1&1 eine grundlegende Überarbeitung der betreffenden Vertragsklauseln. Die Bedingungen müssen transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, sodass Kunden klar erkennen können, welche Nutzung erlaubt ist und wann mit Einschränkungen zu rechnen ist.

Sollte 1&1 nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, behalten sich die Verbraucherschützer vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Betroffene Kunden können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden.
Was bedeutet "Transparenzgebot"?
Das Transparenzgebot ist eine rechtliche Anforderung, die verlangt, dass alle Vertragsbestimmungen für Verbraucher klar und verständlich formuliert sein müssen. Kunden müssen eindeutig erkennen können, welche Leistungen sie erwarten können und welche Einschränkungen gelten.

Im Fall der 1&1 Unlimited-Tarife sehen die Verbraucherschützer einen Verstoß gegen dieses Gebot, da die Begriffe "unübliche Nutzung" und "überhöhte Nutzung" nicht konkret definiert werden und Kunden somit im Unklaren gelassen werden.
Wie läuft die Drosselung ab?
Laut den Vertragsbedingungen informiert 1&1 Kunden zunächst über eine festgestellte "überhöhte Nutzung". Erst wenn Kunden danach erneut den nicht näher definierten "üblichen Umfang" überschreiten, kann eine Drosselung erfolgen.

Die Einschränkung oder Drosselung soll nicht ohne Vorwarnung erfolgen - 1&1 verspricht eine "angemessene Frist" nach der Benachrichtigung. Allerdings bleibt auch hier unklar, wie lang diese Frist ist.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Verbraucherzentrale NRW hat 1&1 eine Frist zur Überarbeitung der kritisierten Klauseln gesetzt. Sollte das Unternehmen nicht entsprechend reagieren, sind rechtliche Schritte der nächste wahrscheinliche Schritt.

Angesichts des erfolgreichen Präzedenzfalls mit der Telekom von 2013 könnte dies zu einer grundlegenden Änderung der Vertragsbedingungen bei 1&1 führen. Bis dahin bleiben die aktuellen Bedingungen jedoch zunächst in Kraft.
Zusammenfassung
  • 1&1 bewirbt Unlimited-Tarife mit versteckten Einschränkungen
  • Drosselung oder Kündigung bei 'unüblichem Verbraucherverhalten'
  • Nachbuchpflicht von Datenpaketen trotz unbegrenztem Volumen
  • Verbraucherzentrale NRW mahnt 1&1 wegen intransparenter Klauseln ab
  • Unklare Definition des 'unüblichen Verhaltens' für Verbraucher
  • Ähnlicher Fall: Telekom musste 2013 Drosselungspläne aufgeben
  • Verbraucherzentrale fordert Überarbeitung der Vertragsklauseln

Siehe auch:


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