Ohne Kümmern kein Datenschutz:
Abmahnung gegen Meta ist raus
Der Social Media-Konzern Meta hat seine Datenschutzrichtlinien einseitig geändert und will die Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern bald komplett für das KI-Training einsetzen. Dies versuchen Verbraucherschützer jetzt kurzfristig zu stoppen.
Ein zweiter Punkt, den die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, betrifft die Facebook-App auf Smartphones. Diese will jetzt die Foto-Bibliothek des Nutzers auf dem Gerät analysieren und Vorschläge machen, welche Bilder der User in seinem Social-Network-Account posten könnte.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale verstoßen beide Änderungen gegen Datenschutzrechte der Nutzer. "Meta macht es sich hier zu einfach. Aus unserer Sicht ist klar: Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer:innen geschehen", erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein und Nutzer konnten in der Vergangenheit gar nicht absehen, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten."
Die Verbraucherzentrale hat Meta daher nun eine Abmahnung zugeschickt, die zum Ziel hat, die Änderungen zu stoppen. Das Unternehmen hat nun bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte es dies nicht tun, wird ein Gericht entscheiden müssen, ob der Umgang mit den Daten gerechtfertigt ist oder nicht.
Siehe auch:
Schutz sollte der Standard sein
Im Mai hatte das Unternehmen eine entsprechende Mitteilung an seine Nutzer übermittelt. Laut dieser gibt es zwar ein Widerspruchsverfahren, mit dem man die Nutzung der eigenen Daten für diesen Zweck verhindern können soll, doch ist dieses sehr umständlich und alles andere als nutzerfreundlich.Ein zweiter Punkt, den die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, betrifft die Facebook-App auf Smartphones. Diese will jetzt die Foto-Bibliothek des Nutzers auf dem Gerät analysieren und Vorschläge machen, welche Bilder der User in seinem Social-Network-Account posten könnte.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale verstoßen beide Änderungen gegen Datenschutzrechte der Nutzer. "Meta macht es sich hier zu einfach. Aus unserer Sicht ist klar: Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer:innen geschehen", erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein und Nutzer konnten in der Vergangenheit gar nicht absehen, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten."
Änderung im Vorbeigehen
In beiden Fällen handelt es sich aus Sicht der Verbraucherschützer durchaus um einschneidende Änderungen. Trotzdem werden diese quasi nebenbei als neue Standardeinstellungen eingeführt. Wer seine Daten schützen möchte, müsste daher selbst aktiv werden. "Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzer sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen", so Schuldzinski.Die Verbraucherzentrale hat Meta daher nun eine Abmahnung zugeschickt, die zum Ziel hat, die Änderungen zu stoppen. Das Unternehmen hat nun bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte es dies nicht tun, wird ein Gericht entscheiden müssen, ob der Umgang mit den Daten gerechtfertigt ist oder nicht.
Zusammenfassung
- Meta ändert Datenschutzrichtlinien für KI-Training einseitig und umfangreich
- Verbraucherschützer versuchen, diese Änderungen kurzfristig zu stoppen
- Nutzer erhielten im Mai eine Mitteilung über die neuen Richtlinien
- Widerspruchsverfahren gegen Datenverwendung ist sehr umständlich
- Facebook-App will Foto-Bibliothek analysieren und Posting-Vorschläge machen
- Verbraucherzentrale sieht Verstöße gegen Datenschutzrechte der Nutzer
- Meta erhielt eine Abmahnung und hat bis zum 19. Juni 2024 Zeit zu reagieren
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