Ab 1. Januar: Regeln für Drosselungen im Stromnetz stehen fest
Die Bundesnetzagentur hat jetzt Regelungen festgelegt, wie Netzbetreiber sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen - wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos - herunterregeln können, wenn die Kapazitäten zu knapp werden.
Möglich ist dies, wenn in einer älteren Wohnsiedlung, deren Stromanbindung viele Jahrzehnte alt ist, viele Anwohner auf Wärmepumpen umrüsten, sich ein Elektroauto zulegen und andere stromhungrige Abnehmer in Betrieb nehmen. Für gewöhnlich ist dies auch weiterhin kein Problem - es kann hier aber zu Last-Peaks kommen, wenn an besonders kalten Winterabenden gleichzeitig viel geheizt, Essen auf Elektroherden gekocht und Autos nach der Rückfahrt vom Arbeitsplatz geladen werden.
In solchen Fällen - wenn eine "akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht" - kann der zuständige Netzbetreiber eingreifen. In diesem Fall wird aber der Strom nicht abgestellt, sondern fernregelbare Verbraucher heruntergeregelt. Wie aus den nun veröffentlichten Regelungen der Bundesnetzagentur hervorgeht, kann die Stromaufnahme von Wärmepumpen und Wallboxen dann auf bis zu 4,2 Kilowatt heruntergeregelt werden.
Die Regelungen gelten nun ab dem 1. Januar. Dann können Netzbetreiber in Notfällen also entsprechende Drosselungen durchführen, wenn die Verbraucher entsprechend ausgestattet sind. Das soll nach Angaben der Bundesnetzagentur auch dabei helfen, die Elektrifizierung von Mobilität und Heizen schneller voranzubringen - wenn die Kapazitäten bisher nicht ausreichten, konnten die Netzbetreiber nur damit reagieren, die Installation bestimmter Großverbraucher zu untersagen.
Eingriffe dürften weiterhin auch nur in besonderen Fällen erfolgen. Dafür sorgt letztlich auch eine Regelung, nach der die Netzbetreiber die Infrastruktur-Bereiche, in denen sie drosseln mussten, mit Priorität ausbauen müssen.
Siehe auch:
Drosseln, aber nicht abschalten
Damit wird das Problem angegangen, dass in manchen Regionen die letzten Kilometer des Stromnetzes hin zu den Endverbrauchern bislang nicht auf die kommenden Bedarfe ausgelegt sind. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn in bestimmten Spitzenzeiten zu viele Großverbraucher zusammenkommen.Möglich ist dies, wenn in einer älteren Wohnsiedlung, deren Stromanbindung viele Jahrzehnte alt ist, viele Anwohner auf Wärmepumpen umrüsten, sich ein Elektroauto zulegen und andere stromhungrige Abnehmer in Betrieb nehmen. Für gewöhnlich ist dies auch weiterhin kein Problem - es kann hier aber zu Last-Peaks kommen, wenn an besonders kalten Winterabenden gleichzeitig viel geheizt, Essen auf Elektroherden gekocht und Autos nach der Rückfahrt vom Arbeitsplatz geladen werden.
In solchen Fällen - wenn eine "akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht" - kann der zuständige Netzbetreiber eingreifen. In diesem Fall wird aber der Strom nicht abgestellt, sondern fernregelbare Verbraucher heruntergeregelt. Wie aus den nun veröffentlichten Regelungen der Bundesnetzagentur hervorgeht, kann die Stromaufnahme von Wärmepumpen und Wallboxen dann auf bis zu 4,2 Kilowatt heruntergeregelt werden.
Fördert den Ausbau
Diese Minimalmenge reicht immer noch völlig aus, um die Wärmepumpe auf einem ausreichenden Niveau weiterlaufen zu lassen und gleichzeitig auch ein Elektroauto so laden zu lassen, dass binnen zwei Stunden rund 50 Kilometer Reichweite in den Akku kommen. Der reguläre Haushaltsstrom zählt in das Leistungslimit nicht hinein.Die Regelungen gelten nun ab dem 1. Januar. Dann können Netzbetreiber in Notfällen also entsprechende Drosselungen durchführen, wenn die Verbraucher entsprechend ausgestattet sind. Das soll nach Angaben der Bundesnetzagentur auch dabei helfen, die Elektrifizierung von Mobilität und Heizen schneller voranzubringen - wenn die Kapazitäten bisher nicht ausreichten, konnten die Netzbetreiber nur damit reagieren, die Installation bestimmter Großverbraucher zu untersagen.
Eingriffe dürften weiterhin auch nur in besonderen Fällen erfolgen. Dafür sorgt letztlich auch eine Regelung, nach der die Netzbetreiber die Infrastruktur-Bereiche, in denen sie drosseln mussten, mit Priorität ausbauen müssen.
Zusammenfassung
- Bundesnetzagentur regelt Absenkung von Verbrauchseinrichtungen.
- Regelung für Engpässe im letzten Kilometer des Stromnetzes.
- Eingriff bei drohender Netzüberlastung durch viele Großverbraucher.
- Wärmepumpen und Wallboxen können auf 4,2 kW limitiert werden.
- Minimalleistung erlaubt Betrieb von Wärmepumpen und Autoladung.
- Ab 1. Januar können Netzbetreiber in Notfällen drosseln.
- Netzausbau hat Priorität nach erfolgten Drosselungen.
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Christian Kahle
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