Jobcenter zahlt nun doch anteilig Kosten für Schüler-Tablets und PC
Die Politik in Deutschland hat sich dazu durchgerungen, Schülern, deren Eltern Hartz 4 beziehen, bei Bedarf einen PC für den Distanzunterricht mitzufinanzieren. Bisher gab es nur Gelder für die Anschaffung für Schulen direkt, aber nicht für einzelne Bedürftige.
Das geht aus der Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Das Ministerium hat nun die Jobcenter angewiesen, Eltern und Erziehungsberechtigten einen Zuschuss von bis zu 350 Euro pro Kind als Mehrbedarf zu gewähren. Das gilt für alle Schüler, deren Eltern zum Beispiel als Geringverdiener einen ergänzenden Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II haben, aber nur solange die jeweiligen Schulen nicht selbst aus den Fördermitteln des DigitalPaktes Schule Geräte anschaffen, heißt es. Die Anordnung gilt rückwirkend.
Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind, dürfen in der Corona-Pandemie nicht abgehängt werden, unterstreicht das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. "Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern." Im Regelfall werden nun insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör bewilligt.
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Kostenübernahme mit Wirkung zum 1. Januar 2021
"Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Jobcenter angewiesen worden, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht." Die Ankündigung, in dem Bereich der bedürftigen Schüler etwas zu tun, hatte es zunächst im Januar gegeben. Zuvor waren einige Familien vor Gericht gescheitert, die für ihr Kind oder ihre Kinder eine entsprechende Zuzahlung für PC für das Homeschooling einfordern wollten.Es gibt aber noch Fallstricke
Ein Problem bleibt aber weiterhin bestehen: Wenn zum Beispiel PC oder Tablets über die Schulen angeschafft werden, verlangen die Schulen Kostenübernahmen bei Diebstahl oder Beschädigung. Das können sich aber gerade Familien im SGB II-Bezug kaum leisten. Ein eigenes Gerät über die Förderung durch die Jobcenter zu beschaffen kommt aber nicht in Betracht, wenn die Schule des Kindes bereits auf den anderen Fördertopf zugegriffen hat. Da sollte es noch Nachbesserungen geben.Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind, dürfen in der Corona-Pandemie nicht abgehängt werden, unterstreicht das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. "Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern." Im Regelfall werden nun insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör bewilligt.
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