Homeoffice und Kurzarbeit:
Steuer-Entlastung ist beschlossene Sache
Bundestag und Bundesrat haben der steuerlichen Entlastung für Mitarbeiter, die nun im Homeoffice ihre Arbeit entrichten, beschlossen. Wie zuvor diskutiert, werden 5 Euro pro Tag, an dem von zuhause aus gearbeitet wird, angerechnet.
Diese Entlastung für Mitarbeiter im Homeoffice gilt zunächst für die Steuerjahre 2020 und 2021. Bei Regelungen für Alleinerziehende wurde zudem die Befristung fallen gelassen. Die deutsche Bundesregierung hat nun beschlossen, dass es Steuerentlastung bei Homeoffice und bei Kurzarbeit geben wird. Angestellte, die im Homeoffice tätig sind, bekommen diese Steuer-Entlastung, um etwaige Mehrkosten aufzufangen.
Infografik: Homeoffice wird zur Dauerlösung
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Weitere Entlastungen geplant
Da das Arbeiten von zu Hause aus nun für viele durch Corona zum Alltag geworden ist, sollte auch ein gesetzliches Recht auf Homeoffice im Gesetz verankert werden, aber dieser Plan ist im ersten Anlauf gescheitert. Nun gibt es erst einmal eine Steuerentlastung, die jeder nutzen kann, der von Zuhause aus im Angestelltenverhältnis arbeitet. Viele der neuen Beschlüsse sind als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingebracht worden und daher zunächst nur für eine begrenzte Zeit anwendbar. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz bereits zugestimmt.Die drei wichtigsten Regelungen für Arbeitnehmer sind:
- Arbeiten im Homeoffice: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
- Kurzarbeit: Die geltende Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, wird bis Ende 2021 verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt.
- Alleinerziehende: Der mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 Euro erhöhte Entlastungsbetrag gilt über 2021 hinaus. Die Befristung wird aufgehoben.
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