Breitband: Staat will Provider jetzt zum Aufbau auf dem Land zwingen
Die Bundesregierung plant nun wohl doch die Einführung eines Rechts auf eine schnelle Internet-Anbindung. Findet sich kein Anbieter, der in einer Region freiwillig Breitband-Anbindungen bereitstellt, kann die Bundesnetzagentur einen verpflichten.
So mancher vermutete in den letzten Wochen bereits, dass spätestens die Corona-Krise auch dem letzten Verantwortlichen in der Berliner Politik vor Augen führen dürfte, wie wichtig die Verfügbarkeit ordentlicher Internet-Anbindungen im gesamten Land ist. Das Ergebnis ist nun ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das Mitte Mai bereits als Referentenentwurf dem Wirtschafts- und das Verkehrsministerium vorlag. Dieser wurde nun von Netzpolitik.org veröffentlicht.
Spannend für zahlreiche Nutzer, die seit Jahren auf eine Breitband-Verbindung warten, sind die Paragrafen 150 bis 156. Hier wird geregelt, dass die Bürger ein Anrecht auf einen "schnellen Internetzugangsdienst" bekommen, damit ihre "soziale und wirtschaftliche Teilhabe" gewährleistet werden kann. Im Zuge dessen soll die Bundesnetzagentur Regionen identifizieren, in denen noch immer keine ausreichende Versorgung vorhanden ist. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Netzbetreiber schlicht keine Möglichkeit sehen, mit den dort vertriebenen Internet-Anschlüssen jemals Gewinne zu erwirtschaften, die die Investitionen wirtschaftlich rechtfertigen würden.
In dem Gesetzentwurf ist auch eine Regelung enthalten, nach der Kunden einen Anspruch darauf haben, die im Tarif angegebene Bandbreite auch zu bekommen. Kann der Provider dauerhaft nicht genug Durchsatz bereitstellen, lässt sich die Monatsgebühr reduzieren. Der Gesetzentwurf muss jetzt noch verschiedene Stufen der Gesetzgebung durchlaufen. Ob die enthaltenen Regelungen so erhalten bleiben, steht daher noch nicht fest - ein hoffnungsvoller Anfang ist aber gemacht.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Spannend für zahlreiche Nutzer, die seit Jahren auf eine Breitband-Verbindung warten, sind die Paragrafen 150 bis 156. Hier wird geregelt, dass die Bürger ein Anrecht auf einen "schnellen Internetzugangsdienst" bekommen, damit ihre "soziale und wirtschaftliche Teilhabe" gewährleistet werden kann. Im Zuge dessen soll die Bundesnetzagentur Regionen identifizieren, in denen noch immer keine ausreichende Versorgung vorhanden ist. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Netzbetreiber schlicht keine Möglichkeit sehen, mit den dort vertriebenen Internet-Anschlüssen jemals Gewinne zu erwirtschaften, die die Investitionen wirtschaftlich rechtfertigen würden.
Und bist du nicht willig...
Wenn sich kein ausbauwilliger Provider findet, soll die Bundesnetzagentur zukünftig ein Unternehmen bestimmen, das dann den Ausbau durchführen muss. Um dies wirtschaftlich abzufedern, wird außerdem ein branchenweiter Topf eingerichtet, zu dem alle Provider abhängig von ihrem Umsatz einzahlen müssen. Das ausbauende Unternehmen bekommt aus dem Etat dann Förderung zugesprochen.In dem Gesetzentwurf ist auch eine Regelung enthalten, nach der Kunden einen Anspruch darauf haben, die im Tarif angegebene Bandbreite auch zu bekommen. Kann der Provider dauerhaft nicht genug Durchsatz bereitstellen, lässt sich die Monatsgebühr reduzieren. Der Gesetzentwurf muss jetzt noch verschiedene Stufen der Gesetzgebung durchlaufen. Ob die enthaltenen Regelungen so erhalten bleiben, steht daher noch nicht fest - ein hoffnungsvoller Anfang ist aber gemacht.
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