Verfassungsbeschwerde Filesharing:
Eltern müssen zahlen oder petzen
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein schon älteres Urteil zum Thema Urheberrechtsverletzungen und Filesharing durch Kinder bestätigt und damit den Streit um Kosten eines Rechtsstreits geklärt. Eltern müssen demnach grundsätzlich zwar nicht verraten, welches ihrer Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen hat - dann aber auf jeden Fall selbst haften und die Kosten tragen.
Das berichtet das Online-Magazin Legal Tribune Online. In dem Fall hatte ein Elternpaar das Bundeverfassungsgericht angerufen, da sie zuvor in einem Rechtsstreit unterlegen waren, sich aber ungerecht benachteiligt fühlten und auf den besonderen Schutz der Familie pochten. Der Fall ist dabei schon etwas älter und hat schon seinen Weg durch die Instanzen hinter sich. Nun haben die Verfassungsrichter einen Schlussstrich gezogen und haben die Verfassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen.
Musikkonzerne Rechteinhaber (geändert, Danke für den Hinweis!) nicht dem Schutz der Familie unterlegen lassen darf.
Es sei legitim, den Eltern die Wahl zu lassen, ob sie selbst für die Urheberrechtsverletzung einstehen oder den Namen des Kindes nennen, welches verantwortlich war.
Die Familie wurde vor die Wahl gestellt, entweder den Namen des Verursachers zu nennen und so die Haftung weiterzureichen, oder die Strafe durch den Anschluss-Inhaber zu begleichen. Beides wollten die Beklagten umgehen.
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BGH-Urteil bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Urteil des BGH, der zuvor entschieden hatte, dass man das im Grundgesetz verankerte Urheberrecht derEs sei legitim, den Eltern die Wahl zu lassen, ob sie selbst für die Urheberrechtsverletzung einstehen oder den Namen des Kindes nennen, welches verantwortlich war.
Klage von Universal
Geklagt hatte der Musikkonzern Universal. Eines der erwachsenen Kinder der Familie hatte über den gemeinsamen Internetanschluss ein Album der Sängerin Rihanna über eine Filesharing-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Schadensersatz und Gerichtskosten beliefen sich auf über 4000 Euro.Die Familie wurde vor die Wahl gestellt, entweder den Namen des Verursachers zu nennen und so die Haftung weiterzureichen, oder die Strafe durch den Anschluss-Inhaber zu begleichen. Beides wollten die Beklagten umgehen.
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