Grundsatzurteil zu Massenüberwachungs-Gesetz des BND erwartet
Mehrere Organisation, die sich weltweit für Pressefreiheit einsetzen, stemmen sich gegen die Massenüberwachung des BND, der seit 2017 durch ein entsprechendes Gesetz ermächtigt, Auslands-Spionage im Netz betreibt. Jetzt will das Verfassungsgericht entscheiden.
Mündliche Verhandlungen sind am BVerfG selten und zeugen davon, dass die Richter der Entscheidung große Bedeutung beimessen. Und so schreibt auch die Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF) - einer der Beschwerdeführer - in einer aktuellen Mitteilung, dass damit "ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Geheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs im Internet" in greifbare Nähe rückt. "Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein", so die GFF. Neben der Gesellschaft werden auch "mehrere im Ausland investigativ tätige Journalistinnen und Journalisten mit aserbaidschanischer, niederländischer, britischer, slowenischer, mexikanischer und nordmazedonischer Staatsangehörigkeit", sowie ein Menschenrechtsbüro aus Guatemala an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Argumentation: Die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführer rückt sie ins direkte Fadenkreuz des BND, "da ihre Recherche- und Beratungstätigkeit den gesetzlichen Aufklärungsauftrag des Bundesnachrichtendienstes berühre", so das BVerfG. Darüber hinaus gibt es Befürchtungen, dass auch deutsche Staatsangehörige durch die Ausland-Ausland-Aufklärung erfasst werden, da eine Zuordnung der Staatsangehörigkeit technisch nicht zuverlässig möglich ist. Man sieht eine "Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit, die als Menschenrechte auch für Ausländer im Ausland Geltung beanspruchten".
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Darf der BND im Ausland wild spionieren? Das BVerfG entscheidet im Januar
2017 war ein Gesetz erlassen worden, das laut Formulierung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) "die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur strategischen Fernmeldeaufklärung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland" definiert. Auch die "Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten", sowie die "Übermittlung personenbezogener Daten an in- und ausländische Stellen" sind in den Vorschriften geregelt. Seit Inkrafttreten wird die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung genannte Regelung national und international scharf kritisiert, Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht. Jetzt teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass am 14. und 15. Januar mündlich über die Beschwerde verhandelt wird.Mündliche Verhandlungen sind am BVerfG selten und zeugen davon, dass die Richter der Entscheidung große Bedeutung beimessen. Und so schreibt auch die Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF) - einer der Beschwerdeführer - in einer aktuellen Mitteilung, dass damit "ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Geheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs im Internet" in greifbare Nähe rückt. "Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein", so die GFF. Neben der Gesellschaft werden auch "mehrere im Ausland investigativ tätige Journalistinnen und Journalisten mit aserbaidschanischer, niederländischer, britischer, slowenischer, mexikanischer und nordmazedonischer Staatsangehörigkeit", sowie ein Menschenrechtsbüro aus Guatemala an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Argumentation: Die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführer rückt sie ins direkte Fadenkreuz des BND, "da ihre Recherche- und Beratungstätigkeit den gesetzlichen Aufklärungsauftrag des Bundesnachrichtendienstes berühre", so das BVerfG. Darüber hinaus gibt es Befürchtungen, dass auch deutsche Staatsangehörige durch die Ausland-Ausland-Aufklärung erfasst werden, da eine Zuordnung der Staatsangehörigkeit technisch nicht zuverlässig möglich ist. Man sieht eine "Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit, die als Menschenrechte auch für Ausländer im Ausland Geltung beanspruchten".
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