Provider soll 1 Mrd. Dollar für Filesharing durch seine Kunden zahlen
Der US-Provider Cox Communications kommt um ein ziemlich unverhältnismäßig wirkendes Urteil nicht herum. Das Unternehmen soll eine Milliarden-Strafe für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zahlen.
Cox versuchte zuletzt noch, zumindest eine Reduzierung der Geldstrafe hinzubekommen. Darauf wollte sich das Gericht nun aber auch nicht mehr einlassen. Aktuell sieht es nun also danach aus, als würde das Unternehmen nicht darum herumkommen, der Musikindustrie 1 Milliarde Dollar zu überweisen. Denn inzwischen kam ein Bundesgericht bereits zum zweiten Mal binnen der letzten sechs Monate faktisch zum selben Ergebnis, wie aus einem Bericht von Music Business Worldwide hervorgeht.
Die juristische Auseinandersetzung begann bereits vor einigen Jahren. Die großen Musikkonzerne bemängelten damals, dass Cox seinen Kunden, die auf Filesharing-Plattformen Musik austauschten, den Internet-Zugang nicht konsequent genug sperrte. Daraus konstruierte man den Vorwurf, dass das Unternehmen mit der mutwilligen Rechtsverletzung gegenüber der Musikbranche die eigenen Gewinne aufrechterhalten wollte.
In der Klageschrift ging es um 10.017 einzelne Fälle von Urheberrechtsverletzungen durch die Kunden von Cox. Für jeden einzelnen Fall wurden der Musikindustrie Summen von 99.000 Dollar zugesprochen. So summierte sich der gesamte Betrag auf rund eine Milliarde Dollar.
Die Anwälte von Cox hatten zuletzt noch versucht, die Beträge wenigstens etwas zu drücken. Hier wurde aufgeführt, dass es sich nicht in allen Fällen um eigene Schöpfungen der jeweiligen Künstler handelte. Insbesondere Remixes wollte man aufgrund einer niedrigeren Schöpfungshöhe mit einem geringeren Betrag angesetzt sehen. Das Gericht wollte dies aber nicht mehr zulassen und erklärte, Cox hätte dies im inzwischen abgeschlossenen Hauptsacheverfahren vorbringen müssen, bei dem die ganze Angelegenheit von Geschworenen bewertet wurde.
Siehe auch: Verfassungsbeschwerde Filesharing: Eltern müssen zahlen oder petzen
Die juristische Auseinandersetzung begann bereits vor einigen Jahren. Die großen Musikkonzerne bemängelten damals, dass Cox seinen Kunden, die auf Filesharing-Plattformen Musik austauschten, den Internet-Zugang nicht konsequent genug sperrte. Daraus konstruierte man den Vorwurf, dass das Unternehmen mit der mutwilligen Rechtsverletzung gegenüber der Musikbranche die eigenen Gewinne aufrechterhalten wollte.
In der Klageschrift ging es um 10.017 einzelne Fälle von Urheberrechtsverletzungen durch die Kunden von Cox. Für jeden einzelnen Fall wurden der Musikindustrie Summen von 99.000 Dollar zugesprochen. So summierte sich der gesamte Betrag auf rund eine Milliarde Dollar.
Die Anwälte von Cox hatten zuletzt noch versucht, die Beträge wenigstens etwas zu drücken. Hier wurde aufgeführt, dass es sich nicht in allen Fällen um eigene Schöpfungen der jeweiligen Künstler handelte. Insbesondere Remixes wollte man aufgrund einer niedrigeren Schöpfungshöhe mit einem geringeren Betrag angesetzt sehen. Das Gericht wollte dies aber nicht mehr zulassen und erklärte, Cox hätte dies im inzwischen abgeschlossenen Hauptsacheverfahren vorbringen müssen, bei dem die ganze Angelegenheit von Geschworenen bewertet wurde.
Siehe auch: Verfassungsbeschwerde Filesharing: Eltern müssen zahlen oder petzen
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