"Lokführer nach Auschwitz" ist nicht witzig:
Top-YouTuber verurteilt

Der YouTuber Julien Sewerin legt es schon länger darauf an, mit markigen Sprüchen Aufmerksamkeit und somit profitable Klicks auf seine Beiträge zu generieren. Nun allerdings brachte ihm sein Verhalten ein Urteil mit einer saftigen Strafe ein.
Youtube, Julien Sewerin, JuliensBlog
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Vor dem Amtsgericht Tecklenburg musste sich der YouTuber wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Auslöser des Prozesses war ein Video, das im vergangenen Frühjahr auf YouTube veröffentlicht wurde. In diesem verbreitete Sewerin seine Ansichten zur damals noch aktuellen Auseinandersetzung der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) und der Deutschen Bahn.

In dem Video beschimpfte der YouTuber die Gewerkschafter als "Hurensohn-Armee" und "Drecksbastarde". Seine Tirade gipfelte schließlich in Äußerungen wie: "Vergasen sollte man die Mistviecher" oder "Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken." Daraufhin erstatteten mehrere Personen Anzeige.

Vor Gericht erklärte Sewerin nun laut einem Bericht der Westfälischen Nachrichten, das Ganze sei "witzig gemeint". Er berief sich außerdem auf die Kunstfreiheit und wähnte sein Video in einer Reihe mit Produktionen verschiedener Komiker wie Anke Engelke, Stefan Raab oder der Produzenten von "Stromberg". Er habe außerdem nicht gewusst, dass das deutsche Gesetz solche Bezüge zur Nazi-Diktatur nicht hinnehme.

Das Gericht fand das Video allerdings nicht besonders witzig oder künstlerisch. Es folgte eher der Ansicht der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte bewusst Grenzüberschreitungen begehe, um mehr Klicks und damit mehr Geld zu bekommen. Und zu lohnen scheint sich dies durchaus. Das Einkommen des YouTubers belief sich laut den vorgelegten Unterlagen im Jahr 2014 auf rund 90.000 Euro.

Davon muss er nun einen Teil abgeben. Das Gericht setzte eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro fest. Eine Haftstrafe von acht Monaten wurde mit einer Frist von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.
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