Nazikommentare auf Facebook:
Metzger nun zu Geldstrafe verurteilt
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf könnte sich - so es denn in ausreichendem Maße Nachahmung findet - zu einer lukrativen Einnahmequelle für den Staat entwickeln. Ein Nutzer des Social Networks Facebook wurde wegen volksverhetzender Sprüche auf der Plattform zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Kommentarspalten in verschiedenen Bereichen der Plattform sind immer wieder ein regelrechtes Sammelsurium des Hasses. Hier zeigt sich, dass die immer wieder angeführten Auswüchse der Kommunikation im Internet keineswegs durch eine vermeintliche Anonymität gefördert werden. Unter vollem Namen hetzen immer wieder Nutzer gegen Minderheiten und Andersdenkende.
Für einen Metzger aus Düsseldorf hatte dies nun allerdings ein Nachspiel, berichtete die Westdeutsche Zeitung. In einer Facebook-Gruppe, die ohnehin durch verschiedene rassistische Inhalte auffällt, schrieb dieser: "Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze." Einem Nutzer, dem der Kommentar aufgefallen war, hatte sich damit an das zuständige Landeskriminalamt gewandt, bei dem eine eigene Ermittlergruppe die Verfolgung von Straftaten im Internet übernimmt.
Diese brachte den fraglichen Nutzer nun wegen der Sache vor Gericht. In der Verhandlung räumte der Beschuldigte durchaus ein, dass er den Text geschrieben und bei Facebook veröffentlicht hatte. Allerdings versuchte er sich mit verschiedenen Punkten aus der Verantwortung zu winden: So könne man sich in seinem Stadtteil angeblich nachts nicht mehr aus der Tür trauen, weiterhin habe er gedacht, dass die Äußerungen in der geschlossenen Gruppe niemand anderes sehen kann und ohnehin habe er nur "aus Spaß" erklärt, das Menschen vergast und verbrannt werden sollten.
Der Amtsrichter fand dies allerdings nicht besonders spaßig. Wie er ausführte, gehe es nicht nur um den Spruch allein, sondern zusätzlich auch um den Zusammenhang, in dem dieser in der fraglichen Gruppe veröffentlicht wurde. Er bejahte den Strafbestand der Volksverhetzung und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 500 Euro.
In der Gallerie sind einige Äußerungen dokumentiert, wie sie in letzter Zeit aus dem Umfeld der rassistischen Proteste gegen Flüchtlinge unter vollem Namen auf Facebook veröffentlicht werden. Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl.
Zum Thema: Neonazis und brave Bürger hetzen immer offener im Social Web
Für einen Metzger aus Düsseldorf hatte dies nun allerdings ein Nachspiel, berichtete die Westdeutsche Zeitung. In einer Facebook-Gruppe, die ohnehin durch verschiedene rassistische Inhalte auffällt, schrieb dieser: "Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze." Einem Nutzer, dem der Kommentar aufgefallen war, hatte sich damit an das zuständige Landeskriminalamt gewandt, bei dem eine eigene Ermittlergruppe die Verfolgung von Straftaten im Internet übernimmt.
Diese brachte den fraglichen Nutzer nun wegen der Sache vor Gericht. In der Verhandlung räumte der Beschuldigte durchaus ein, dass er den Text geschrieben und bei Facebook veröffentlicht hatte. Allerdings versuchte er sich mit verschiedenen Punkten aus der Verantwortung zu winden: So könne man sich in seinem Stadtteil angeblich nachts nicht mehr aus der Tür trauen, weiterhin habe er gedacht, dass die Äußerungen in der geschlossenen Gruppe niemand anderes sehen kann und ohnehin habe er nur "aus Spaß" erklärt, das Menschen vergast und verbrannt werden sollten.
Der Amtsrichter fand dies allerdings nicht besonders spaßig. Wie er ausführte, gehe es nicht nur um den Spruch allein, sondern zusätzlich auch um den Zusammenhang, in dem dieser in der fraglichen Gruppe veröffentlicht wurde. Er bejahte den Strafbestand der Volksverhetzung und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 500 Euro.
In der Gallerie sind einige Äußerungen dokumentiert, wie sie in letzter Zeit aus dem Umfeld der rassistischen Proteste gegen Flüchtlinge unter vollem Namen auf Facebook veröffentlicht werden. Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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