Java in Android: Schwere Schlappe für Google vor US-Höchstgericht
Google ist seit mittlerweile Jahren in einen juristischen Streit mit Oracle verwickelt, es geht hier um die Nutzung von Codeteilen aus Java. Im vergangenen Jahr verlor Google einen Teil dieses Kampfes, ein Gericht entschied, dass die Programmiersprache, die Oracle gehört, auch in einzelnen Teilen urheberrechtlich geschützt ist und Google Lizenzgebühren zahlen müsse.
Nun hat das kalifornische Suchmaschinenunternehmen eine schwere Schlappe einstecken müssen. Denn das US-amerikanische Höchstgericht lehnte die von Google eingereichte Berufung ab bzw. ließ diese nicht zu. Das Supreme Court bestätigt damit die Entscheidung, wonach Oracle auch für Teile von Java Lizenzgebühren zustehen.
Google hatte hier stets als Argument angeführt, dass bestimmte Teile von Code weiterverwendbar sein sollten, um etwas Neues wie Android zu erschaffen. Der Konzern aus Mountain View hatte dabei die Gerichte ermahnt, dass eine Entscheidung für Oracle "enorme Mengen an Innovation" verhindern würde. Oracle hingegen beharrt drauf, dass Urheberrecht auch für Programmiersprachen und bestimmte Teile davon gilt.
Der aktuelle Teil des mitunter komplizierten Rechtsstreits betrifft die Frage, ob auf APIs ein Copyright-Anspruch besteht: In erster Instanz hatte Google Recht bekommen, diese Entscheidung wurde im vergangenen Jahr aber wieder aufgehoben. Das U.S. Court of Appeals ließ damals ausrichten, dass man an die aktuelle Rechtsprechung gebunden sei - außer diese werde vom Supreme Court oder dem Kongress geändert.
Die US-Regierung selbst hatte das Höchstgericht gebeten, den Fall nicht anzunehmen, da man Folgen für die gesamte Software-Entwicklung bzw. -Branche befürchtet und darauf verwiesen hat, dass diese im zweiten noch laufenden Google-Fall geklärt werden können.
Google hatte hier stets als Argument angeführt, dass bestimmte Teile von Code weiterverwendbar sein sollten, um etwas Neues wie Android zu erschaffen. Der Konzern aus Mountain View hatte dabei die Gerichte ermahnt, dass eine Entscheidung für Oracle "enorme Mengen an Innovation" verhindern würde. Oracle hingegen beharrt drauf, dass Urheberrecht auch für Programmiersprachen und bestimmte Teile davon gilt.
Fair Use
Laut der Nachrichtenagentur Reuters geht der Rechtsstreit auch noch weiter, da Googles (separate) "Fair Use"-Verteidigung noch vor einem Bundegericht verhandelt wird.Der aktuelle Teil des mitunter komplizierten Rechtsstreits betrifft die Frage, ob auf APIs ein Copyright-Anspruch besteht: In erster Instanz hatte Google Recht bekommen, diese Entscheidung wurde im vergangenen Jahr aber wieder aufgehoben. Das U.S. Court of Appeals ließ damals ausrichten, dass man an die aktuelle Rechtsprechung gebunden sei - außer diese werde vom Supreme Court oder dem Kongress geändert.
Die US-Regierung selbst hatte das Höchstgericht gebeten, den Fall nicht anzunehmen, da man Folgen für die gesamte Software-Entwicklung bzw. -Branche befürchtet und darauf verwiesen hat, dass diese im zweiten noch laufenden Google-Fall geklärt werden können.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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