OEM-Windows: "Microsoft-Steuer" wurde in Italien zu Fall gebracht
Wer im Handel einen PC kauft, der hat nur die selten die Wahl, ob er auf dem Gerät ein Betriebssystem vorinstalliert haben möchte oder nicht. In Italien hat sich ein Mann dagegen gewehrt und per Klage verlangt, dass er das Geld für diese OEM-Version bzw. "Microsoft-Steuer" zurückbekommt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit bekam der Kläger nun Recht.
Vorinstalliert ist nicht kostenlos: Computer-Käufer kennen die Praxis, dass man bei einen PC-Neukauf fast immer ein Betriebssystem darauf vorfindet, Windows ist dabei fast immer im Preis "inbegriffen." Der Italiener Marco Pieraccioli wollte das bereits im Jahr 2005 nicht einsehen und war überzeugt davon, dass ihm eine Rückerstattung der Windows-Lizenzkosten zusteht, wenn er das OS von Microsoft nicht will bzw. braucht.
Der nun gefällte Richterspruch hat vor allem auch die Wettbewerbslage in Betracht gezogen: Demnach würden solche aufgezwungenen Lizenz-Verkäufe gegen die Wettbewerbsfreiheit zwischen unterschiedlichen Unternehmen verstoßen. Man müsse deshalb auf jene Hersteller Druck ausüben, die gemeinsam und "aufgezwungenermaßen" Hardware mit proprietärer Software verkaufen.
Als Vergleich zog das italienische Höchstgericht den Verkauf eines Autos, das ausschließlich aus erforderlichen Teilen besteht und auch sofort voll funktioniert. Ein Computer-Kauf hingegen erfordere die Abwicklung zweier unterschiedlicher Verträge: Einmal beim Kauf und einmal beim erstmaligen Start des Rechners. Akzeptiert er ersteren, aber nicht den zweiten, dann habe er nach wie vor das Recht, den Rechner zu behalten und Software seiner Wahl zu installieren und das ohne die "Microsoft-Steuer" bezahlen zu müssen.
Vor das Höchstgericht
Der Fall landete nach vielen Jahren beim italienischen Höchstgericht, das sich vor allem mit der Endnutzervereinbarung beschäftigte. Wie Neowin berichtet, kam man zur Erkenntnis, dass wenn jemand sich nicht bei einem vorinstalliertem Betriebssystem damit einverstanden erklärt, er das Recht haben sollte, die Lizenz zurückzugeben oder eine Rückerstattung zu bekommen.Der nun gefällte Richterspruch hat vor allem auch die Wettbewerbslage in Betracht gezogen: Demnach würden solche aufgezwungenen Lizenz-Verkäufe gegen die Wettbewerbsfreiheit zwischen unterschiedlichen Unternehmen verstoßen. Man müsse deshalb auf jene Hersteller Druck ausüben, die gemeinsam und "aufgezwungenermaßen" Hardware mit proprietärer Software verkaufen.
Als Vergleich zog das italienische Höchstgericht den Verkauf eines Autos, das ausschließlich aus erforderlichen Teilen besteht und auch sofort voll funktioniert. Ein Computer-Kauf hingegen erfordere die Abwicklung zweier unterschiedlicher Verträge: Einmal beim Kauf und einmal beim erstmaligen Start des Rechners. Akzeptiert er ersteren, aber nicht den zweiten, dann habe er nach wie vor das Recht, den Rechner zu behalten und Software seiner Wahl zu installieren und das ohne die "Microsoft-Steuer" bezahlen zu müssen.
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