EU will Google noch tiefer ins Kartellverfahren hineinziehen
Die EU-Kommission wird sich wohl doch nicht mit den bisherigen Zugeständnissen des Suchmaschinenkonzerns Google zufrieden geben und das Wettbewerbsverfahren zu einem Ende bringen. Denn in dem Fall soll es inzwischen weitere Kritikpunkte an dem Unternehmen geben.
Es deutet einiges darauf hin, dass EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Auflagen möglicherweise noch einmal verschärfen will. Diese Ankündigung sei in einem achtseitigen Brief enthalten, den der Spanier an seine Brüsseler Kommissionskollegen geschickt hat, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe.
Almunia berichtet in dem Schreiben von zahlreichen neue Beschwerden, die bei ihm eingegangen seien. Dabei gehe es unter anderem um "Soziale Netzwerke, Videokataloge, Streaming-Dienste, Betriebssysteme von Mobiltelefonen und Apps". Auch hier steht inzwischen der Verdacht im Raum, dass Google seine marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig ausgenutzt hat.
Ein solcher Schritt wäre bisher einzigartig, kann aber durchaus argumentiert werden. Immerhin ist die Google-Suche längst nicht mehr ein Dienst unter vielen, die von den Anwendern genutzt werden. Für viele Menschen stellt die Suchmaschine den zentralen Einstiegspunkt ins Web dar und hat damit eine nicht minder schwere Bedeutung als der Internet-Anschluss selbst.
In dem Verfahren geht es um die Frage, inwiefern Google seinen Marktanteil bei der Websuche von rund 90 Prozent in Europa missbraucht, um seine anderen Dienste in den Vordergrund zu rücken. So wird dem Anwender beispielsweise bei der Suche nach einem bestimmten Geschäft automatisch Google Maps als Kartendienst präsentiert, während Konkurrenten dessen außen vor bleiben.
Almunia berichtet in dem Schreiben von zahlreichen neue Beschwerden, die bei ihm eingegangen seien. Dabei gehe es unter anderem um "Soziale Netzwerke, Videokataloge, Streaming-Dienste, Betriebssysteme von Mobiltelefonen und Apps". Auch hier steht inzwischen der Verdacht im Raum, dass Google seine marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig ausgenutzt hat.
Google ein Infrastruktur-Anbieter?
Zudem hat das Bundeskartellamt in einem 30-seitigen Papier für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel analysiert, wie Googles Macht notfalls durch nationale Gesetze begrenzt werden kann. Darin heißt es, dass der Internet-Konzern zukünftig in Deutschland ähnlich wie ein Stromlieferant oder Betreiber eines Telekommunikationsnetzes als Infrastrukturanbieter behandelt werden könne. Dann könne eine Behörde verfügen, wie Wettbewerber in Zukunft neben den Google-eigenen Angeboten auf der ersten Seite der Suchergebnisse erscheinen.Ein solcher Schritt wäre bisher einzigartig, kann aber durchaus argumentiert werden. Immerhin ist die Google-Suche längst nicht mehr ein Dienst unter vielen, die von den Anwendern genutzt werden. Für viele Menschen stellt die Suchmaschine den zentralen Einstiegspunkt ins Web dar und hat damit eine nicht minder schwere Bedeutung als der Internet-Anschluss selbst.
In dem Verfahren geht es um die Frage, inwiefern Google seinen Marktanteil bei der Websuche von rund 90 Prozent in Europa missbraucht, um seine anderen Dienste in den Vordergrund zu rücken. So wird dem Anwender beispielsweise bei der Suche nach einem bestimmten Geschäft automatisch Google Maps als Kartendienst präsentiert, während Konkurrenten dessen außen vor bleiben.
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