Google beginnt mit Löschung von Suchergebnissen nach EU-Urteil
Der Internetkonzern Google hat damit begonnen, eine Entscheidung der EU umzusetzen, laut der die Bürger die Löschung bestimmter Suchergebnisse einfordern können, um so den Schutz ihrer Privatsphäre zu gewährleisten. Ab sofort werden die ersten Einträge gelöscht, die unter das sogenannte "Recht auf Vergessen" fallen.
Der Europäische Gerichtshof hatte am 13. Mai darauf bestanden, dass den Bürgern Europas tatsächlich das Recht zusteht, dass Google gezwungen werden kann, Suchergebnisse zu bestimmten Internetseiten löschen zu müssen, die sie persönlich betreffen. In dem Fall ging es um die Löschung eines Verweises auf einen 15 Jahre alten Zeitungsartikel, in dem es um den Bankrott eines Spaniers geht.
Wie ein Google-Sprecher heute verlauten ließ, beginnt man ab sofort mit der Bearbeitung der Löschanträge, die das Unternehmen bereits erhalten hat. Es handele sich dabei um einen vollkommen neuen Vorgang, bei dem jeder Antrag einzeln bearbeitet werden muss. Es könne daher etwas länger dauern, bis alle Aufforderungen zur Löschung von Suchergebnissen abgearbeitet sind, hieß es weiter.
Nachdem Google vor einiger Zeit ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt hatte, liefen innerhalb von vier Tagen insgesamt über 41.000 Löschanfragen auf. Natürlich gilt das besagte "Recht auf Vergessen" nach dem Urteil der EU nur in Europa, so dass die betroffenen Suchergebnisse über die anderen Länderausgaben von Google weiterhin zugänglich sind.
Wie ein Google-Sprecher heute verlauten ließ, beginnt man ab sofort mit der Bearbeitung der Löschanträge, die das Unternehmen bereits erhalten hat. Es handele sich dabei um einen vollkommen neuen Vorgang, bei dem jeder Antrag einzeln bearbeitet werden muss. Es könne daher etwas länger dauern, bis alle Aufforderungen zur Löschung von Suchergebnissen abgearbeitet sind, hieß es weiter.
Nachdem Google vor einiger Zeit ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt hatte, liefen innerhalb von vier Tagen insgesamt über 41.000 Löschanfragen auf. Natürlich gilt das besagte "Recht auf Vergessen" nach dem Urteil der EU nur in Europa, so dass die betroffenen Suchergebnisse über die anderen Länderausgaben von Google weiterhin zugänglich sind.
Hinweis auf möglicherweise gelöschte Ergebnisse bei der Personensuche
Auf seinen Suchergebnisseiten hat Google nun als Reaktion auf die Entscheidung der EU-Richter einen Hinweis integriert, der bei jeder Anfrage zu Personen, die der Suchmaschine als Individuen bekannt sind, darauf aufmerksam macht, dass einige Ergebnisse möglicherweise aufgrund des EU-Urteils entfernt werden mussten.
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