Bereits aktives Amazon-Lager:
Bebauungsplan für ungültig erklärt

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Bebauungsplan für den Industriepark Lippe in Horn-Bad Meinberg für unwirksam erklärt. Das entzieht dem Gewerbegebiet die rechtliche Grundlage.
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Gericht kippt Bebauungsplan in NRW

Amazon betreibt dort nun bereits seit August 2024 ein großes Logistikzentrum mit mehr als 2000 Arbeitsplätzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte 2023 eine Normenkontrollklage gegen das Projekt eingereicht.

Ausschlaggebend für die Entscheidung waren formale Fehler bei den Lärmemissionskontingenten. Die Stadt hatte das Areal in zehn Zonen mit unterschiedlichen Lärmgrenzen eingeteilt. Tagsüber waren 65 bis 70 Dezibel zulässig, nachts 47 bis 65 Dezibel. Nach Ansicht der Richter widerspricht das der Zweckbestimmung eines Industriegebiets. Betriebe mit einem bestimmten Störgrad seien dadurch faktisch ausgeschlossen.


Wie der WDR berichtet, kritisierte der Umweltverband ursprünglich weitere Punkte des Bauvorhabens. Dazu zählten der Flächenverbrauch, die Bodenversiegelung und Eingriffe in die Natur.

Auch die erwartete Verkehrsbelastung durch Lieferverkehr und Pendler war Teil der Klage. Weil die fehlerhafte Lärmkontingentierung bereits ausreichte, prüfte das Gericht die übrigen Punkte nicht mehr.

Folgen für das Logistikzentrum

Der Industriepark umfasst rund 72 Hektar. Amazon errichtete auf einem Teil des Geländes einen großen Gebäudekomplex mit einem eingeschossigen Bürogebäude. Das Logistikzentrum gilt als wirtschaftlicher Anker für die Region Ostwestfalen-Lippe. Trotz des unwirksamen Bebauungsplans droht dem Konzern vorerst weder ein Baustopp noch ein Rückbau. Die Stadt geht von einem weitreichenden Bestandsschutz für die bestehenden Anlagen aus.

Ein Sprecher von Amazon erklärte, das Unternehmen gehe von einem regulären Weiterbetrieb des Standorts aus. Die Ansiedlung brachte der Kommune neue Steuereinnahmen, stieß bei Anwohnern aber auf Widerstand. Lokale Bürgerinitiativen protestierten seit Jahren gegen den erwarteten Verkehr und die Lichtverschmutzung durch das im Rund-um-die-Uhr-Betrieb arbeitende Logistikzentrum. Infografik: Amazon sitzt die chinesische Konkurrenz im NackenAmazon sitzt die chinesische Konkurrenz im Nacken

Planung startet komplett neu

Die Kommune muss den Bebauungsplan nun vollständig neu erarbeiten. Die Verwaltung kündigte an, das Urteil gründlich zu prüfen. Fehler bei Lärmvorgaben kommen im Baurecht wegen der komplexen Vorgaben häufiger vor. Das Baugesetzbuch wurde zwar kürzlich geändert, das Verfahren in Horn-Bad Meinberg fällt jedoch nicht mehr unter diese neuen Regeln.

Der Kreis Lippe wird als zuständige Genehmigungsbehörde das Urteil ebenfalls auswerten. Der Umweltverband fordert für die Neuaufstellung des Plans einen umfassenderen Ausgleich für die Naturzerstörung. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Die Stadt kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Was haltet ihr von dem Gerichtsurteil aus Münster? Sollten bei riesigen Logistikzentren die Umweltauflagen noch strenger sein? Teilt eure Meinung in den Kommentaren mit uns!

Muss das Amazon-Lager nun schließen?
Das Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg bleibt vorerst in Betrieb. Obwohl das Oberverwaltungsgericht NRW die planungsrechtliche Grundlage gekippt hat, gehen sowohl Amazon als auch die Stadtverwaltung von einem sogenannten Bestandsschutz aus.

Der Betrieb mit über 2.000 Arbeitsplätzen läuft seit August 2024. Laut Amazon-Sprechern gehe man von einem völlig normalen Weiterbetrieb aus. Ein sofortiger Abriss oder Stopp der Logistikprozesse steht aktuell nicht zur Debatte.
Warum kippte das Gericht den Plan?
Der Fehler lag in den komplexen Vorgaben zum Lärmschutz. Die Stadt hatte das Industriegebiet in zehn Teilgebiete mit unterschiedlichen Lärmgrenzen (tagsüber 65 bis 70 Dezibel, nachts 47 bis 65 Dezibel) unterteilt.

Laut Gericht widerspricht dies der Definition eines Industriegebiets. Ein solches setze voraus, dass Gewerbebetriebe ab einem gewissen Störgrad nicht komplett ausgeschlossen werden. Mindestens ein Teilgebiet hätte von den Lärmbeschränkungen ausgenommen werden müssen.
Welche Rolle spielt der Umweltschutz?
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte 2023 gegen den Bebauungsplan geklagt. Er kritisierte unter anderem den hohen Flächenverbrauch, die Naturzerstörung und die zusätzliche Verkehrsbelastung.

Dabei spielten diese Umweltaspekte für das aktuelle Urteil keine Rolle. Da der Plan bereits wegen der fehlerhaften Lärmschutzvorgaben unwirksam war, mussten die Richter die ökologischen Kritikpunkte gar nicht erst prüfen.
Wie geht es für Amazon nun weiter?
Das Unternehmen sucht nun den direkten Austausch mit den städtischen Behörden, um die rechtliche Grauzone zu klären. Als Genehmigungsbehörde ist nun der Kreis Lippe gefragt, der das Urteil und die weiteren Schritte bewerten muss.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine direkte Revision wurde vom Gericht zwar nicht zugelassen, es hieße jedoch, dass die Stadt noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen könnte.
Was muss die Stadt jetzt tun?
Die Stadt Horn-Bad Meinberg muss den Bebauungsplan für den Industriepark Lippe komplett neu aufstellen. Die bisherige Planung für das rund 50 Hektar große Areal ist durch das Urteil rechtlich hinfällig geworden.

Bei der Neuplanung fordert der BUND, dass die bereits erfolgte Flächenversiegelung deutlich umfassender ausgeglichen wird. Die Stadtverwaltung will das Urteil nun prüfen und klären, welche Vorgaben beim neuen Plan zwingend zu beachten sind.
Sind auch andere Firmen betroffen?
Neben Amazon haben sich bereits vier weitere Unternehmen in einem 22 Hektar großen Teilbereich des Industrieparks angesiedelt. Welche genauen Auswirkungen das Urteil auf diese Betriebe hat, muss noch behördlich geprüft werden.

Die Stadtverwaltung gibt sich jedoch optimistisch. Ein Sprecher erklärte, man gehe derzeit nicht davon aus, dass die bestehenden Betriebe durch die Entscheidung aus Münster in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.
Zusammenfassung
  • Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einen Bebauungsplan in Lippe gekippt
  • Grund für das Urteil sind fehlerhafte Festlegungen bei den Lärmgrenzwerten
  • Der Betrieb des Amazon-Logistikzentrums ist vorerst nicht gefährdet da
  • Stadt und Unternehmen gehen von einem weitreichenden Bestandsschutz aus
  • Die Kommune muss den Bebauungsplan für den Industriepark komplett neu nun
  • Umweltaspekte wurden aufgrund des formalen Fehlers nicht mehr geprüft worden

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