Xbox One: Vorbesteller verzichten auf Sammelklagen
Wer die Next-Generation-Konsole Xbox One vorbestellt, muss sich auch mit diversen Nutzungsbedingungen von Microsoft einverstanden erklären. Dabei verzichten die Kunden auch auf jegliche Optionen zu Sammelklagen gegen das Unternehmen.
Wie Neowin unter Berufung auf die Vorbestell-Info-Seite auf Xbox.com berichtet, klärt das Redmonder Unternehmen dort auf, was Interessenten zum entsprechenden Vorgang wissen müssen. Dazu gehört allen voran die Online-Pflicht der Konsole, die bekanntlich das durchaus kontroverse einmalige "Einchecken" alle 24 Stunden erfordert.
Generell wird eine Breitband-Verbindung benötigt, da zum Start und im Verlauf der Zeit "signifikante" Updates notwendig werden könnten bzw. dürften. Der Betrieb der Kinect-Bewegungssteuerung ist laut Microsoft verpflichtend, außerdem weist man darauf hin, dass Games, der erste Kinect-Sensor sowie Zubehör der beiden Vorgängermodelle auf der Xbox One nicht funktionieren werden.
Das alles ist im Grunde bereits bekannt, allerdings finden sich auf der Seite auch einige Informationen,die neu sind: Darunter ist auch eine Passage, die Xbox-One-Vorbesteller daran hindert, sich zu einem späteren Zeitpunkt einer Sammelklage anzuschließen.
Das ist allerdings eine Vorgabe, die für US-Nutzer gilt, dort sind derartige zivilrechtlichen Sammelklagen ("Class Action"), bei denen sich eine Vielzahl von Menschen in einem bestimmten Sachverhalt zusammenschließt, gang und gäbe. Im deutschsprachigen Raum gibt es Sammelklagen in dieser Form allerdings nicht, weshalb auch der entsprechende Punkt der Xbox-One-Nutzungsbedingungen keine Anwendung findet.
Sehr wohl interessant für Nutzer in Europa wird dagegen sein, wie viel Speicherplatz der 500-Gigabyte-Festplatte für das Betriebssystem und sonstige vorinstallierte Software reserviert sein wird. Microsoft gibt hierzu keine Zahl an, schreibt aber, dass es ein "signifikanter Anteil" sein wird.
Generell wird eine Breitband-Verbindung benötigt, da zum Start und im Verlauf der Zeit "signifikante" Updates notwendig werden könnten bzw. dürften. Der Betrieb der Kinect-Bewegungssteuerung ist laut Microsoft verpflichtend, außerdem weist man darauf hin, dass Games, der erste Kinect-Sensor sowie Zubehör der beiden Vorgängermodelle auf der Xbox One nicht funktionieren werden.
Das alles ist im Grunde bereits bekannt, allerdings finden sich auf der Seite auch einige Informationen,die neu sind: Darunter ist auch eine Passage, die Xbox-One-Vorbesteller daran hindert, sich zu einem späteren Zeitpunkt einer Sammelklage anzuschließen.
Das ist allerdings eine Vorgabe, die für US-Nutzer gilt, dort sind derartige zivilrechtlichen Sammelklagen ("Class Action"), bei denen sich eine Vielzahl von Menschen in einem bestimmten Sachverhalt zusammenschließt, gang und gäbe. Im deutschsprachigen Raum gibt es Sammelklagen in dieser Form allerdings nicht, weshalb auch der entsprechende Punkt der Xbox-One-Nutzungsbedingungen keine Anwendung findet.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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