Neuseeland: Dotcom darf Geheimdienst verklagen
Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom darf nun endgültig den neuseeländischen Geheimdienst Government Communications Security Bureau (GCSB) auf Schadenersatz verklagen. Das Berufungsgericht hat eine entsprechende Gegenklage abgewiesen.
Nach einem juristischen Rückschlag Anfang des Monats - ein Berufungsgericht hatte entschieden, dass das FBI beim Auslieferungsverfahren nicht alle Beweisdokumente im Fall Megaupload freilegen muss - konnte Kim Dotcom nun wieder einen wichtigen Sieg erringen: Er darf den neuseeländischen Nachrichtendienst GCSB verklagen.
Anfang Dezember der vergangenen Jahres hatte Dotcom in erster Instanz Recht bekommen, der Oberstaatsanwalt des Landes hatte aber gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Vergebens, wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' nun berichtet.
Siehe auch: Kim Dotcom will Mega gegen Angriffe durchkämpfen
Richterin Helen Winklemann entscheid damals, dass das GCSB in Dotcoms Klage inkludiert sein müsse. Die Anwälte der neuseeländischen Behörden hatten argumentiert, dass es nicht notwendig sei, neben der Polizei eine weitere Ermittlungsbehörde auf die Anklagebank zu setzen. Das New Zealand Appeals Court folgte dieser Argumentation aber nicht und entschied, dass es "wünschenswert" ist, unterschiedliche Körperschaften bzw. Organisationen vor Gericht separat auftreten zu lassen.
Für Dotcom und sein Anwaltsteam gibt es allerdings einen Wermutstropfen, die heutige Entscheidung ist kein Sieg auf ganzer Linie: Das Berufungsgericht entschied nämlich auch, dass das GCSB nicht alle Dokumente zu diesem Fall freilegen müsse. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst Dotcoms Verteidigern nur die "relevanten" Dokumente übergeben muss, das sind jene Beweise, die das GCSB im Zuge der Ermittlungen bereits den Polizeibehörden zukommen hat lassen.
Siehe auch: Auslieferungsverfahren - Rückschlag für Kim Dotcom
Anfang Dezember der vergangenen Jahres hatte Dotcom in erster Instanz Recht bekommen, der Oberstaatsanwalt des Landes hatte aber gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Vergebens, wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' nun berichtet.
Siehe auch: Kim Dotcom will Mega gegen Angriffe durchkämpfen
Richterin Helen Winklemann entscheid damals, dass das GCSB in Dotcoms Klage inkludiert sein müsse. Die Anwälte der neuseeländischen Behörden hatten argumentiert, dass es nicht notwendig sei, neben der Polizei eine weitere Ermittlungsbehörde auf die Anklagebank zu setzen. Das New Zealand Appeals Court folgte dieser Argumentation aber nicht und entschied, dass es "wünschenswert" ist, unterschiedliche Körperschaften bzw. Organisationen vor Gericht separat auftreten zu lassen.
Für Dotcom und sein Anwaltsteam gibt es allerdings einen Wermutstropfen, die heutige Entscheidung ist kein Sieg auf ganzer Linie: Das Berufungsgericht entschied nämlich auch, dass das GCSB nicht alle Dokumente zu diesem Fall freilegen müsse. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst Dotcoms Verteidigern nur die "relevanten" Dokumente übergeben muss, das sind jene Beweise, die das GCSB im Zuge der Ermittlungen bereits den Polizeibehörden zukommen hat lassen.
Siehe auch: Auslieferungsverfahren - Rückschlag für Kim Dotcom
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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