K. Dotcom: Auslieferungsverfahren wieder verzögert
Der Gründer und Betreiber des Anfang 2012 geschlossenen Filehosters Megaupload wird noch eine ganze Weile in Neuseeland bleiben dürfen. Das Auslieferungsverfahren gegen Dotcom wurde nun zum wiederholten Mal verschoben.
Ursprünglich sollte die Gerichtsanhörung im nächsten August stattfinden, nun wurde als nächstmöglicher Termin der November 2013 angesetzt. Unter Umständen könnte es sogar noch länger dauern, da der November-Termin lediglich ein provisorischer ist, das Gericht in Auckland hat für April 2014 eine weitere Verhandlung angesetzt, wie ein neuseeländischer Radiosender berichtet.
Grund dafür ist, dass im Fall Megaupload erneut das Höchstgericht des Landes tätig werden muss. Dotcoms Anwälte hatten zunächst erwirkt, dass ihnen die neuseeländischen Behörden und das FBI die gegen den gebürtigen Deutschen vorliegenden Beweise zur Verfügung stellen müssen.
Die Anklage hatte dagegen Berufung eingelegt und vom zuständigen Gericht Recht bekommen. Der Ball wurde also zu Dotcoms Anwälten zurückgespielt, am 30. Juli wird die Angelegenheit also vor dem Supreme Court verhandelt. Das hat für das ursprünglich angesetzte Auslieferungsverfahren natürlich eine beträchtliche Verzögerung zur Folge.
Kim Schmitz, wie Dotcom ursprünglich mit bürgerlichem Namen hieß, hat bereits zahlreiche juristische Etappenerfolge feiern können. So haben die neuseeländischen Gerichte die Durchsuchung von Dotcoms Villa als illegal eingestuft, auch die Überwachung durch den Geheimdienst des Landes wurde als unrechtmäßig bewertet.
In aktuellen Fall kann man aber bedingt von einem juristischen Erfolg sprechen, da nun Dotcoms Anwälte eine Entscheidung anfechten. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass die Causa Megaupload die neuseeländische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen wird.
Siehe auch: Kim Dotcom: Polizei muss "Beweise" zurückgeben
Grund dafür ist, dass im Fall Megaupload erneut das Höchstgericht des Landes tätig werden muss. Dotcoms Anwälte hatten zunächst erwirkt, dass ihnen die neuseeländischen Behörden und das FBI die gegen den gebürtigen Deutschen vorliegenden Beweise zur Verfügung stellen müssen.
Die Anklage hatte dagegen Berufung eingelegt und vom zuständigen Gericht Recht bekommen. Der Ball wurde also zu Dotcoms Anwälten zurückgespielt, am 30. Juli wird die Angelegenheit also vor dem Supreme Court verhandelt. Das hat für das ursprünglich angesetzte Auslieferungsverfahren natürlich eine beträchtliche Verzögerung zur Folge.
Kim Schmitz, wie Dotcom ursprünglich mit bürgerlichem Namen hieß, hat bereits zahlreiche juristische Etappenerfolge feiern können. So haben die neuseeländischen Gerichte die Durchsuchung von Dotcoms Villa als illegal eingestuft, auch die Überwachung durch den Geheimdienst des Landes wurde als unrechtmäßig bewertet.
In aktuellen Fall kann man aber bedingt von einem juristischen Erfolg sprechen, da nun Dotcoms Anwälte eine Entscheidung anfechten. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass die Causa Megaupload die neuseeländische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen wird.
Siehe auch: Kim Dotcom: Polizei muss "Beweise" zurückgeben
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