Auslieferungsverfahren:
Rückschlag für Kim Dotcom
Kim Schmitz alias Kim Dotcom hat seit seiner Verhaftung vor gut einem Jahr zahlreiche Erfolge vor Gericht erringen können, nun ist dieser Lauf aber zu Ende. Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat entschieden, dass das FBI nicht alle Beweisdokumente freilegen müsse.
Wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' berichtet, setzte das Court of Appeal eine Entscheidung aus unterer Instanz außer Kraft. Zuvor war entschieden worden, dass Kim Dotcom im Verfahren um seine Auslieferung in die USA Einsicht in alle gegen ihn vorliegenden Beweise bekommen müsse.
Das Berufungsgericht sah das nun aber anders und überstimmte den Entscheid aus der vorigen Instanz. Das Federal Bureau of Investigation (FBI) habe eine Pflicht "aufrichtig und in gutem Glauben" (juristischer Begriff: "duty of candor and good faith") beim Auslieferungsauftrag zu agieren, so das Gericht, eine Zusammenfassung der Beweise sei dafür aber ausreichend.
Es liege im Ermessen jenes Staates, der den Antrag einreicht, zu entscheiden, welche Beweise er vorlegen möchte, heißt es. Man betonte, dass das keine Willkür zur Folge habe, da man Sicherheitsvorkehrungen für alle Angeklagten habe, Gerichte und Regierung Neuseelands könnten schließlich weitere Informationen beantragen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Sachverhalt nicht glaubhaft dargelegt worden ist.
Kim Dotcom und seine Anwälte hatten zuvor argumentiert, dass man Einsicht in alle den US-Behörden vorliegenden Beweise und Dokumente bekommen müsse, um sich auf das Auslieferungsverfahren vorbereiten zu können.
Dotcoms Verteidiger erwägen nun einen Gang vor das Oberste Gericht Neuseelands: Man ist der Ansicht, dass es nicht möglich ist, zu entscheiden, ob das FBI in besten Wissen und Gewissen vorgeht, wenn man nicht weiß, auf welchen Dokumenten das Verfahren beruht. Nach derzeitigem Stand ist die Auslieferungsverhandlung für August angesetzt, bei einer höchstgerichtlichen Beschwerde ist eine Verschiebung aber wohl nicht ausgeschlossen.
Siehe auch: Neuseelands Premier entschuldigt sich bei Dotcom
Das Berufungsgericht sah das nun aber anders und überstimmte den Entscheid aus der vorigen Instanz. Das Federal Bureau of Investigation (FBI) habe eine Pflicht "aufrichtig und in gutem Glauben" (juristischer Begriff: "duty of candor and good faith") beim Auslieferungsauftrag zu agieren, so das Gericht, eine Zusammenfassung der Beweise sei dafür aber ausreichend.
Es liege im Ermessen jenes Staates, der den Antrag einreicht, zu entscheiden, welche Beweise er vorlegen möchte, heißt es. Man betonte, dass das keine Willkür zur Folge habe, da man Sicherheitsvorkehrungen für alle Angeklagten habe, Gerichte und Regierung Neuseelands könnten schließlich weitere Informationen beantragen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Sachverhalt nicht glaubhaft dargelegt worden ist.
Kim Dotcom und seine Anwälte hatten zuvor argumentiert, dass man Einsicht in alle den US-Behörden vorliegenden Beweise und Dokumente bekommen müsse, um sich auf das Auslieferungsverfahren vorbereiten zu können.
Dotcoms Verteidiger erwägen nun einen Gang vor das Oberste Gericht Neuseelands: Man ist der Ansicht, dass es nicht möglich ist, zu entscheiden, ob das FBI in besten Wissen und Gewissen vorgeht, wenn man nicht weiß, auf welchen Dokumenten das Verfahren beruht. Nach derzeitigem Stand ist die Auslieferungsverhandlung für August angesetzt, bei einer höchstgerichtlichen Beschwerde ist eine Verschiebung aber wohl nicht ausgeschlossen.
Siehe auch: Neuseelands Premier entschuldigt sich bei Dotcom
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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