Kim Dotcom: Polizei muss "Beweise" zurückgeben
Stuff berichtet, hat Helen Winkelmann, Vorsitzende des Obersten Gerichts des Landes, entschieden, dass Kim Dotcom und seine Mitangeklagten all jenes (digitale) Material zurückbekommen müssen, das für den Fall nicht von Relevanz ist.
Die neuseeländischen Behörden hatten Anfang 2012 Geräte und Festplatten beschlagnahmt, jedoch ohne sie zuvor zu sichten. Man hatte also pauschal alles mitgenommen und nicht überprüft, ob die darauf gespeicherten Informationen für die Causa Megaupload überhaupt eine Bedeutung haben.
Die Entscheidung von Richterin Winkelmann betrifft nicht nur Neuseeland, sondern ist auch für die Vereinigten Staaten gültig: Denn die geklonten Festplatten-Inhalte, die bereits in die USA geschickt worden sind, müssen von den dortigen Ermittlern ebenfalls retourniert werden, zumindest wenn darauf persönliche Informationen gespeichert sind. Der Rest sowie alle anderen Kopien müssen zerstört werden.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die von den Anwälten des gebürtigen Deutschen geforderte Rückgabe "unnötig" sei, Richterin Winkelmann sah das aber eben anders. Sie begründete ihre Entscheidung auch mit einem früheren Richterspruch (es war ihr eigener), nämlich dass die seinerzeit verwendeten Durchsuchungsbefehle viel zu allgemein formuliert gewesen seien. Dadurch wäre auch die Beschlagnahmung der umstrittenen Festplatten und Rechner dadurch nicht autorisiert gewesen, so Winkelmann.
Sie betonte, dass sie im Gegensatz zur Meinung der Polizei, derartige Unzulänglichkeiten nicht als "geringfügig oder technischer Natur" ansehe. Die Kosten für die Rückgabe der Daten muss übrigens die Polizei selbst tragen.
Wie das neuseeländische Nachrichten-Portal Die neuseeländischen Behörden hatten Anfang 2012 Geräte und Festplatten beschlagnahmt, jedoch ohne sie zuvor zu sichten. Man hatte also pauschal alles mitgenommen und nicht überprüft, ob die darauf gespeicherten Informationen für die Causa Megaupload überhaupt eine Bedeutung haben.
Die Entscheidung von Richterin Winkelmann betrifft nicht nur Neuseeland, sondern ist auch für die Vereinigten Staaten gültig: Denn die geklonten Festplatten-Inhalte, die bereits in die USA geschickt worden sind, müssen von den dortigen Ermittlern ebenfalls retourniert werden, zumindest wenn darauf persönliche Informationen gespeichert sind. Der Rest sowie alle anderen Kopien müssen zerstört werden.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die von den Anwälten des gebürtigen Deutschen geforderte Rückgabe "unnötig" sei, Richterin Winkelmann sah das aber eben anders. Sie begründete ihre Entscheidung auch mit einem früheren Richterspruch (es war ihr eigener), nämlich dass die seinerzeit verwendeten Durchsuchungsbefehle viel zu allgemein formuliert gewesen seien. Dadurch wäre auch die Beschlagnahmung der umstrittenen Festplatten und Rechner dadurch nicht autorisiert gewesen, so Winkelmann.
Sie betonte, dass sie im Gegensatz zur Meinung der Polizei, derartige Unzulänglichkeiten nicht als "geringfügig oder technischer Natur" ansehe. Die Kosten für die Rückgabe der Daten muss übrigens die Polizei selbst tragen.
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