Verlage erringen Teilerfolg gegen Tagesschau-App
Ferner habe das Gericht darauf hingewiesen, dass nicht die Vorlieben der Nutzer für die Gestaltung der Telemedienangebote von ARD und ZDF vorrangig seien, sondern die wettbewerbsrechtlichen Bedingungen. Das endgültige Urteil wird für den 27. September erwartet - es sei denn, die Parteien verständigen sich bis dahin außergerichtlich.
"Wir schließen das nicht aus", sagte Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Eine Verständigung müsse jedoch sachlich gerechtfertigt sein. "Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen", sagte er.
Nach Auffassung der öffentlich-rechtlichen Sender sind die schriftlichen Inhalte aber nicht der Schwerpunkt der App. Bei den meisten Texten handle es sich immerhin nicht um geschriebene Nachrichten, die in keinem Zusammenhang mit Audio- oder Video-Beiträgen stehen und damit den Angeboten der Zeitungen Konkurrenz machen. Oft seien es Manuskripte der Hörfunk-Moderatoren, die dann auch vorgelesen als Audio-Datei vorliegen.
Grundsätzlich ist man nach Ansicht der ARD auch verpflichtet, Angebote wie die Tagesschau-App bereitzustellen, da die Grundversorgung auch bei Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden muss, die statt Fernseher und Radio heute hauptsächlich das Smartphone für den Medienkonsum nutzen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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