EU: Pflicht zum auswechselbaren Akku kommt doch nicht für alle Geräte
Die Europäische Kommission hat neue Ausnahmen von der EU-Batterieverordnung bekannt gegeben. Die Verpflichtung, nach der Akkus in elektronischen Geräten grundsätzlich austauschbar sein müssen, wird immer weiter aufgeweicht.
Die Batterieverordnung verfolgt das Ziel, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern und Reparaturen zu erleichtern. Verbraucher sollen Akkus künftig selbst wechseln können, anstatt ein komplettes Gerät ersetzen oder für einen Akkutausch einschicken zu müssen. Dadurch sollen Elektroschrott reduziert und Ressourcen geschont werden.
Die EU-Kommission betonte jedoch, dass sich diese Vorgaben nicht auf alle Produkte gleichermaßen anwenden lassen. Bereits bislang galten Ausnahmen etwa für medizinische Geräte sowie elektrische Zahnbürsten und Mundduschen. Nun wurde die Liste erweitert. Zukünftig sind unter anderem tragbare Elektronikgeräte wie Smartwatches, Fitness-Tracker und smarte Brillen von der Verpflichtung zu nutzerwechselbaren Akkus ausgenommen.
Von dieser Entscheidung dürften insbesondere große Technologieunternehmen profitieren. Hersteller wie Apple, Google, Samsung oder Meta müssen ihre Wearables für den europäischen Markt voraussichtlich nicht grundlegend überarbeiten. Ohne die Ausnahmeregelung hätten sie ihre Geräte so konstruieren müssen, dass Verbraucher die Akkus selbst austauschen können.
Die neuen Regeln treten im Februar 2027 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt plant Nintendo nach bisherigen Angaben, den Verkauf sämtlicher Varianten der ersten Switch in der Europäischen Union einzustellen. Für das ursprüngliche Modell, das im März 2027 sein zehnjähriges Jubiläum feiert, wäre eine aufwendige technische Überarbeitung wirtschaftlich kaum sinnvoll gewesen.
Siehe auch:
Wearables ausgenommen
Während Hersteller ab Februar 2027 bei vielen Geräten entnehmbare und vom Nutzer austauschbare Akkus vorsehen müssen, werden mehrere Produktkategorien aus Sicherheits- und Konstruktionsgründen von dieser Pflicht ausgenommen. So betrifft die Regelung nun diverse Wearables wie Smartwatches und Fitnesstracker nicht mehr.Die Batterieverordnung verfolgt das Ziel, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern und Reparaturen zu erleichtern. Verbraucher sollen Akkus künftig selbst wechseln können, anstatt ein komplettes Gerät ersetzen oder für einen Akkutausch einschicken zu müssen. Dadurch sollen Elektroschrott reduziert und Ressourcen geschont werden.
Die EU-Kommission betonte jedoch, dass sich diese Vorgaben nicht auf alle Produkte gleichermaßen anwenden lassen. Bereits bislang galten Ausnahmen etwa für medizinische Geräte sowie elektrische Zahnbürsten und Mundduschen. Nun wurde die Liste erweitert. Zukünftig sind unter anderem tragbare Elektronikgeräte wie Smartwatches, Fitness-Tracker und smarte Brillen von der Verpflichtung zu nutzerwechselbaren Akkus ausgenommen.
Von dieser Entscheidung dürften insbesondere große Technologieunternehmen profitieren. Hersteller wie Apple, Google, Samsung oder Meta müssen ihre Wearables für den europäischen Markt voraussichtlich nicht grundlegend überarbeiten. Ohne die Ausnahmeregelung hätten sie ihre Geräte so konstruieren müssen, dass Verbraucher die Akkus selbst austauschen können.
Nintendo Switch-Controller ohne Ausnahme
Anders sieht die Situation bekanntermaßen bei der Nintendo Switch 2 aus. Die neue Handheld-Konsole soll in der Europäischen Union mit austauschbaren Akkus angeboten werden. Das betrifft nicht nur das Hauptgerät, sondern auch die abnehmbaren Joy-Con-2-Controller. Nintendo passt die Konsole damit an die Vorgaben der Batterieverordnung an, um sie weiterhin in der EU verkaufen zu können.Die neuen Regeln treten im Februar 2027 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt plant Nintendo nach bisherigen Angaben, den Verkauf sämtlicher Varianten der ersten Switch in der Europäischen Union einzustellen. Für das ursprüngliche Modell, das im März 2027 sein zehnjähriges Jubiläum feiert, wäre eine aufwendige technische Überarbeitung wirtschaftlich kaum sinnvoll gewesen.
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission weicht die Pflicht für austauschbare Akkus nun auf
- Ab Februar 2027 müssen viele Geräte über wechselbare Akkus verfügen
- Tragbare Wearables wie Smartwatches sind von der Regelung befreit
- Große Technologiekonzerne wie Apple profitieren von den Ausnahmen
- Nintendo passt die neue Switch 2 an die Vorgaben der EU-Verordnung an
- Der Verkauf der ersten Switch-Generation wird in der EU eingestellt
Siehe auch:
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