Zeitungsverlage klagen gegen "Tagesschau"-App
Diese sei oft ohne jeglichen Sendungsbezug. "Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse", sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten.
Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten. Zu den Klägern gehören die Herausgeber folgender Publikationen: 'Frankfurter Allgemeine Zeitung', 'Süddeutsche Zeitung', 'Die Welt', 'Westdeutsche Allgemeine Zeitung', 'Kölner Stadt-Anzeiger', 'Rheinische Post', 'Ruhr Nachrichten' und 'Flensburger Tageblatt'.
Des Weiteren hat der BDZV bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut einen angeblichen grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender kritisiert. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden.
Die privaten Verlage und Sender arbeiten seit einiger Zeit intensiv daran, die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet zu behindern. So konnte beispielsweise erreicht werden, dass die auf Gebühren finanzierten Sendungen nur noch für einen kurzen Zeitraum in den Mediatheken bereitgestellt werden dürfen.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten.
Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten. Zu den Klägern gehören die Herausgeber folgender Publikationen: 'Frankfurter Allgemeine Zeitung', 'Süddeutsche Zeitung', 'Die Welt', 'Westdeutsche Allgemeine Zeitung', 'Kölner Stadt-Anzeiger', 'Rheinische Post', 'Ruhr Nachrichten' und 'Flensburger Tageblatt'.
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Christian Kahle
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