Verleger kontra ARD:
Tagesschau-App vor Gericht
Seit heute wird am Landgericht Köln die Klage der Print-Verleger gegen die Nachrichten-App der ARD verhandelt. Die Kläger finden die mobile Ausgabe der Tagesschau "politisch skandalös und nicht gesetzeskonform."
"Endlich werden meine GEZ-Gebühren sinnvoll eingesetzt", meinen die einen, "unlauterer Wettbewerb" finden die anderen. Ab heute entscheidet das Landgericht Köln über die Klage von insgesamt acht Verlegern, darunter die Herausgeber der "Süddeutschen Zeitung", der "Bild-Zeitung" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die Print-Verleger finden die Tagesschau-App zu 'textdominant'
Der wichtigste Streitpunkt ist, ob die rund 2,4 Millionen Mal heruntergeladene Anwendung für iOS und Android zu "presseähnlich" ist. Gemäß Rundfunkstaatsvertrag gilt für die ARD als öffentlich-rechtliche Anstalt nämlich ein "Verbot von nichtsendungsbezogenen presseähnlichen Angeboten".
Laut Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Westdeutschen Allgemeinen Zeitungsverlagsgesellschaft (WAZ), sei das der Fall: "Wir wehren uns gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug", so Nienhaus. " Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputtmacht. Das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!"
Bei der ARD verweist man darauf, dass die App keinesfalls textlastig und presseähnlich sei. Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell, verweist auf 'Tagesschau.de' dabei "auf große Buttons", die man beim Starten der App gleich auf den ersten Blick sieht: "Die Tagesschau in 100 Sekunden, bei beinahe jedem Thema Buttons für Videos und Audios."
Dass es auf der App auch jede Menge Lesestoff zu finden gibt, leugnet Gniffke nicht. Aber: "Es sind unter anderem die Manuskripte unserer Hörfunkkorrespondenten", so der ARD-Mann. "Und an der Stelle muss man doch jeden vernünftigen Menschen fragen, ob das etwa unstatthaft ist, wenn ein Hörfunkkorrespondent einen Beitrag übermittelt, dass ich mir den zwar vorgelesen anhören darf, aber wenn der Kollege das Manuskript ins Netz stellt, dann soll das unstatthaft sein. Das muss mir erstmal einer erklären."
Wie lange der Prozess dauert, ist kaum abzuschätzen, es ist das erste Mal, dass ein Fall wie dieser vor Gericht steht. Laut Experten ist aber ein Kompromiss noch denkbar: So könnte die ARD etwa Texte von Zeitungen zukaufen oder die App künftig nur noch kostenpflichtig anbieten.
Die Print-Verleger finden die Tagesschau-App zu 'textdominant'
Der wichtigste Streitpunkt ist, ob die rund 2,4 Millionen Mal heruntergeladene Anwendung für iOS und Android zu "presseähnlich" ist. Gemäß Rundfunkstaatsvertrag gilt für die ARD als öffentlich-rechtliche Anstalt nämlich ein "Verbot von nichtsendungsbezogenen presseähnlichen Angeboten".
Laut Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Westdeutschen Allgemeinen Zeitungsverlagsgesellschaft (WAZ), sei das der Fall: "Wir wehren uns gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug", so Nienhaus. " Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputtmacht. Das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!"
Bei der ARD verweist man darauf, dass die App keinesfalls textlastig und presseähnlich sei. Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell, verweist auf 'Tagesschau.de' dabei "auf große Buttons", die man beim Starten der App gleich auf den ersten Blick sieht: "Die Tagesschau in 100 Sekunden, bei beinahe jedem Thema Buttons für Videos und Audios."
Dass es auf der App auch jede Menge Lesestoff zu finden gibt, leugnet Gniffke nicht. Aber: "Es sind unter anderem die Manuskripte unserer Hörfunkkorrespondenten", so der ARD-Mann. "Und an der Stelle muss man doch jeden vernünftigen Menschen fragen, ob das etwa unstatthaft ist, wenn ein Hörfunkkorrespondent einen Beitrag übermittelt, dass ich mir den zwar vorgelesen anhören darf, aber wenn der Kollege das Manuskript ins Netz stellt, dann soll das unstatthaft sein. Das muss mir erstmal einer erklären."
Wie lange der Prozess dauert, ist kaum abzuschätzen, es ist das erste Mal, dass ein Fall wie dieser vor Gericht steht. Laut Experten ist aber ein Kompromiss noch denkbar: So könnte die ARD etwa Texte von Zeitungen zukaufen oder die App künftig nur noch kostenpflichtig anbieten.
Thema:
Das Google Pixel 8 im Preisvergleich
Beliebt im Preisvergleich
- Handys ohne Vertrag:
Android-Videos
- Google Pixel 11 (Pro), Fold & Watch 5 - Die neuen Geräte im Hands-on
- Lenovo Tab Plus Gen 2 im Test: Starker Sound, aber wenig Leistung
- Galaxy Z Fold8: Samsungs neues Falt-Smartphone im Detail
- OnePlus Pad 4: Solides Premium-Tablet mit kleinen Schwächen im Test
- Alldocube iPlay 80 Mini Ultra im Test: Besser als das iPad Mini?
Neue Android-Downloads
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Chinas gigantische WZ-X-Drohne: Neue Bilder enthüllen seltsame Flügel
- Nvidia kauft Hugging Face: Kaufpreis enthält 2 versteckte Geheimcodes
- Amazon-Betrug: Kunde erhält 'Geschenk' & Fake-Support statt RTX 5080
- Microsoft erklärt, wie ASCII-Smuggling moderne E-Mail-Filter austrickst
- Isar Aerospace Spectrum: Deutscher Raketenstart endlich geglückt
- FritzOS 8.40: Neues Labor-Update beschert 4 FritzBoxen 7 neue Features
- Windows: Microsoft startet Alters-Check, Start mit Teams Free
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
"Windows 11 macht mich langsam wahnsinnig aber was macht ihr aben
bissy - Heute 16:31 Uhr -
ODF statt Lock-in: Wer kontrolliert wirklich unsere Dokumente?
d-hubs - Gestern 22:46 Uhr -
Warum fühlt sich mein PC an wie ein überforderter Lehrer vor der große
Airboss - Gestern 17:44 Uhr -
Neues von der Kielux (17.-19. Sept):
d-hubs - Gestern 11:28 Uhr -
Neues aus der Reihe NAS-Systeme
d-hubs - Gestern 00:40 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen