Verlage gewinnen Klage gegen die Tagesschau-App
Das Landgericht Köln hat heute einer Klage von Zeitungsverlagen gegen die ARD stattgegeben und die Tagesschau-App für unzulässig erklärt - zumindest in der ursprünglich zum Zeitpunkt der Klageeinreichung präsentierten Form. Generell wurde die Verbreitung einer solchen Anwendung aber nicht untersagt.
Allerdings schloss sich das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der acht Verlage an, die Klage eingereicht hatten. Demnach verstoße die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da die enthaltenen textlichen Inhalte in der Regel nicht sendungsbezogen waren. Damit handelt es sich um ein presseähnliches Angebot, dass nicht dem Auftrag der ARD entspricht.
Die ARD muss sich demnach vorwerfen lassen, dass sie damit ein Produkt aus Rundfunkgebühren finanziert, das eine Konkurrenz zu Zeitungen und Zeitschriften darstellen kann. Den Zeitungsverlagen, die sich mit dem Verkauf ihrer Erzeugnisse und Werbung finanzieren müssen, würde so ein Wettbewerbsnachteil entstehen. Es genügt laut Ansicht des Gerichtes nicht, auch Videos von den Tagesschau-Beiträgen mit einzubinden. Statt dessen müssten diese im Mittelpunkt stehen. Zusätzliche Inhalte dürften nur vertiefenden Charakter haben.
Allerdings ist das Urteil in erster Linie als Formalie anzusehen. Der zuständige Richter hatte die beiden Parteien in dem Verfahren mehrfach aufgefordert, sich außerhalb des Gerichtes zusammenzusetzen und auf eine Gestaltung der App zu einigen, mit der beide Seiten leben können. Denn das Gericht kann nur grundsätzlich urteilen, nicht aber Handlungsempfehlungen geben.
Und diese wären nötig, denn ein komplettes Aus für die Tagesschau-App würde nicht nur bedeuten, dass die ARD die jüngere Zielgruppe schlechter erreicht. Die Anwendung stellte für eine ganze Reihe von Menschen auch einen bisher nur schwer zugänglichen Vorteil dar.
"Bin entsetzt darüber, dass die Verleger Recht bekamen, bei dem Streit um die Tagesschau-App. Das ist ein Schlag gegen die Barrierefreiheit!", kommentierte die Inklusions-Aktivistin und Piraten-Politikerin Jule Probst. Denn, so die Gehörlose, zu den Texten in der Tagesschau-App gehören auch die in den Beiträgen gefallenen Aussagen in Schriftform. Angesichts der mangelnden Ausstattung von Smartphone-Videos mit Untertiteln sind gehörlose Menschen auf solch einen Service angewiesen.
Die ARD muss sich demnach vorwerfen lassen, dass sie damit ein Produkt aus Rundfunkgebühren finanziert, das eine Konkurrenz zu Zeitungen und Zeitschriften darstellen kann. Den Zeitungsverlagen, die sich mit dem Verkauf ihrer Erzeugnisse und Werbung finanzieren müssen, würde so ein Wettbewerbsnachteil entstehen. Es genügt laut Ansicht des Gerichtes nicht, auch Videos von den Tagesschau-Beiträgen mit einzubinden. Statt dessen müssten diese im Mittelpunkt stehen. Zusätzliche Inhalte dürften nur vertiefenden Charakter haben.
Allerdings ist das Urteil in erster Linie als Formalie anzusehen. Der zuständige Richter hatte die beiden Parteien in dem Verfahren mehrfach aufgefordert, sich außerhalb des Gerichtes zusammenzusetzen und auf eine Gestaltung der App zu einigen, mit der beide Seiten leben können. Denn das Gericht kann nur grundsätzlich urteilen, nicht aber Handlungsempfehlungen geben.
Und diese wären nötig, denn ein komplettes Aus für die Tagesschau-App würde nicht nur bedeuten, dass die ARD die jüngere Zielgruppe schlechter erreicht. Die Anwendung stellte für eine ganze Reihe von Menschen auch einen bisher nur schwer zugänglichen Vorteil dar.
"Bin entsetzt darüber, dass die Verleger Recht bekamen, bei dem Streit um die Tagesschau-App. Das ist ein Schlag gegen die Barrierefreiheit!", kommentierte die Inklusions-Aktivistin und Piraten-Politikerin Jule Probst. Denn, so die Gehörlose, zu den Texten in der Tagesschau-App gehören auch die in den Beiträgen gefallenen Aussagen in Schriftform. Angesichts der mangelnden Ausstattung von Smartphone-Videos mit Untertiteln sind gehörlose Menschen auf solch einen Service angewiesen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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