Bundestag beschließt besseren Schutz vor Abofallen
Der Bundestag hat heute ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit soll es insbesondere den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen, die nun mit der so genannten Button-Lösung arbeiten müssen.
Nach dem neuen Gesetz kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben. Hierzu muss auf der Webseite eine gut lesbare Schaltfläche mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden.
Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Inbegriffen darin ist eine Regelung zur technischen Neutralität, damit die Button-Lösung nicht nur für Computer, sondern auch Smartphone und eventuell noch neu hinzukommende Technologien gilt.
"Wir erhoffen uns viel von der Neuregelung", kommentierte Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der sich schon länger für die Button-Lösung einsetzte. Man hoffe, dass mit ihr den Betreibern von Abofallen die Geschäftsgrundlage entzogen wird. "Greift das neue Gesetz, könnte das massenhafte Unterjubeln von Verträgen erfolgreich eingedämmt werden", so Gurkmann.
Gleichzeitig mahnte sie aber weiterhin zur Vorsicht: "Bisher haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt", erklärte die Verbraucherschützerin. Das neue Gesetz müsse erst in der Praxis beweisen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden.
Mit dem Gesetz wird ein Teilbereich der EU-Verbraucherrechterichtlinie schon vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist Ende 2013 umgesetzt. Laut einer Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas vom Sommer letzten Jahres sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen - das sind elf Prozent aller Anwender.
Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Inbegriffen darin ist eine Regelung zur technischen Neutralität, damit die Button-Lösung nicht nur für Computer, sondern auch Smartphone und eventuell noch neu hinzukommende Technologien gilt.
"Wir erhoffen uns viel von der Neuregelung", kommentierte Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der sich schon länger für die Button-Lösung einsetzte. Man hoffe, dass mit ihr den Betreibern von Abofallen die Geschäftsgrundlage entzogen wird. "Greift das neue Gesetz, könnte das massenhafte Unterjubeln von Verträgen erfolgreich eingedämmt werden", so Gurkmann.
Gleichzeitig mahnte sie aber weiterhin zur Vorsicht: "Bisher haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt", erklärte die Verbraucherschützerin. Das neue Gesetz müsse erst in der Praxis beweisen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden.
Mit dem Gesetz wird ein Teilbereich der EU-Verbraucherrechterichtlinie schon vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist Ende 2013 umgesetzt. Laut einer Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas vom Sommer letzten Jahres sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen - das sind elf Prozent aller Anwender.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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