Kostenfalle Doctolib: Verbraucherschützer warnen vor Terminabzocke
Wer auf der Plattform Doctolib gezielt nach Terminen für gesetzlich Krankenversicherte sucht, erhält weiterhin kostenpflichtige Angebote. Ein Marktcheck zeigt, dass bei mehr als jedem dritten vermittelten Termin eine Selbstzahlung erforderlich ist - trotz aktiviertem Kassen-Filter.
Solche Angebote werden auf der Plattform teils prominent platziert und dienen Praxen als zusätzliche Einnahmequelle. Zudem können Ausfallhonorare anfallen, wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden. Verbraucherschützer kritisieren eine unklare Darstellung der Kosten und raten, Buchungsbestätigungen genau zu prüfen.
Das Unternehmen verweist auf komplexe technische Abläufe und macht teils fehlerhafte Einstellungen in den Praxen verantwortlich. Bei der Einrichtung der Software müssen zahlreiche Parameter festgelegt werden, was zu Fehlkonfigurationen führen kann.
Nach eigenen Angaben arbeitet der Betreiber an technischen Anpassungen, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Bis dahin bleibt das Risiko von Fehlbuchungen bestehen.
Verbraucherschützer fordern unter anderem eine klare Kennzeichnung von Selbstzahlerangeboten sowie die Anzeige von Privatterminen nur auf ausdrücklichen Wunsch. Zudem soll die telefonische Terminvergabe als Alternative erhalten bleiben. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird Patienten geraten, mögliche Zusatzkosten vor Abschluss der Buchung sorgfältig zu prüfen.
Habt ihr bei der Arztsuche im Netz schon einmal versehentlich einen teuren Privattermin gebucht? Teilt eure Erfahrungen mit dem Filter-Problem gerne unten in den Kommentaren mit uns!
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Kostenfalle bei der Arztsuche
Für die Untersuchung wurden 349 Terminangebote aus 37 Hautarzt- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg ausgewertet. In 144 Fällen handelte es sich um Leistungen, die Patienten selbst zahlen müssen, darunter ästhetische Behandlungen und Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).Solche Angebote werden auf der Plattform teils prominent platziert und dienen Praxen als zusätzliche Einnahmequelle. Zudem können Ausfallhonorare anfallen, wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden. Verbraucherschützer kritisieren eine unklare Darstellung der Kosten und raten, Buchungsbestätigungen genau zu prüfen.
Gerichtsurteil bleibt unbeachtet
Wie die Verbraucherzentrale berichtet, ist das Problem seit Längerem bekannt. Das Landgericht Berlin bewertete die Anzeige von Privatterminen trotz aktivem Kassen-Filter im Januar 2026 als irreführend. An der Praxis hat sich bislang wenig geändert, daher warnen die Verbraucherschützer jetzt vor der Terminplattform.Das Unternehmen verweist auf komplexe technische Abläufe und macht teils fehlerhafte Einstellungen in den Praxen verantwortlich. Bei der Einrichtung der Software müssen zahlreiche Parameter festgelegt werden, was zu Fehlkonfigurationen führen kann.
Nach eigenen Angaben arbeitet der Betreiber an technischen Anpassungen, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Bis dahin bleibt das Risiko von Fehlbuchungen bestehen.
Politik plant neue Regeln
Die Bundesregierung plant strengere Vorgaben für digitale Gesundheitsportale. Der Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht verbindliche Standards vor. Ziel ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu medizinischen Leistungen, bei dem Termine nach medizinischem Bedarf vergeben werden.Verbraucherschützer fordern unter anderem eine klare Kennzeichnung von Selbstzahlerangeboten sowie die Anzeige von Privatterminen nur auf ausdrücklichen Wunsch. Zudem soll die telefonische Terminvergabe als Alternative erhalten bleiben. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird Patienten geraten, mögliche Zusatzkosten vor Abschluss der Buchung sorgfältig zu prüfen.
Habt ihr bei der Arztsuche im Netz schon einmal versehentlich einen teuren Privattermin gebucht? Teilt eure Erfahrungen mit dem Filter-Problem gerne unten in den Kommentaren mit uns!
Zusammenfassung
- Verbraucherschützer warnen vor Kostenfallen auf Online-Arztportalen
- Trotz Kassen-Filter werden oft teure Selbstzahler-Angebote angezeigt
- Ein Berliner Gericht stufte diese Praxis bereits als irreführend ein
- Der Portalbetreiber macht komplexe technische Abläufe verantwortlich
- Die Bundesregierung plant nun strengere Vorgaben für digitale Portale
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