Megaupload: Kim Schmitz bestreitet alle Vorwürfe
Heute hat das gerichtliche Nachspiel im Fall Megaupload begonnen: Bei einer Kautions-Anhörung in Neuseeland hat der Anwalt von Kim Schmitz alias Kim Dotcom erklärt, dass sein Klient jegliches strafrechtliche Fehlverhalten "mit Nachdruck" bestreite.
Die Entscheidung über eine Freilassung von Schmitz auf Kaution wurde allerdings vorerst vertagt. Wie die neuseeländische Zeitung 'The New Zealand Herald' auf ihrer Webseite berichtet, hat Richter David McNaughton einen Spruch diesbezüglich auf morgen oder Mittwoch verschoben.
Die neuseeländische Staatsanwaltschaft will eine vorläufige Freilassung verhindern, da sie die Fluchtgefahr für zu groß hält. Diese soll im Fall Schmitz/Dotcom "extrem" hoch sein, da dieser Geld, Transportgelegenheiten sowie mehreren Identitäten haben soll und zudem in Vergangenheit bereits mehrfach vor der Justiz geflohen sei.
Siehe auch: Megaupload: Anwalt erklärt die Folgen für Nutzer
Dotcoms Anwalt Paul Davison widersprach dieser Darstellung und leugnete jegliche Fluchtabsichten bzw. -gefahr. Er meinte, dass elektronische Überwachung (etwa durch entsprechende Fußfesseln) eine ausreichende Möglichkeit sei, seinen Klienten unter Kontrolle behalten zu können. Davison dementierte zudem den ebenfalls von der Staatsanwaltschaft geäußerten Verdacht, dass Schmitz alias Dotcom nach seiner Freilassung auf Kaution zum Wiederholungstäter werden und Megaupload (oder einen vergleichbaren Dienst) neu aufziehen könnte.
Außerdem sagte Davison, dass die Darstellung und Beschreibung der Behörden von Megaupload "irreführend" sei und es Missverständnisse über die Funktionsweise der Seite gäbe. Die neuseeländischen Behörden werfen den Megaupload-Betreibern die Verletzung von Urheberrechten, Geldwäsche und organisiertes Verbrechen vor.
Im Zuge der heutigen Verhandlung gab die Staatsanwaltschaft auch weitere Details zur Waffe bekannt, die bei der Festnahme gefunden worden war. Dabei soll es sich um eine Waffe handeln, die in Neuseeland illegal sei und zusätzlich modifiziert worden ist. Das bestätigt die anfängliche Darstellung, wonach es sich dabei um eine abgesägte Schrotflinte handeln soll.
Siehe auch: FBI schließt MegaUpload.com - Betreiber verhaftet
Die neuseeländische Staatsanwaltschaft will eine vorläufige Freilassung verhindern, da sie die Fluchtgefahr für zu groß hält. Diese soll im Fall Schmitz/Dotcom "extrem" hoch sein, da dieser Geld, Transportgelegenheiten sowie mehreren Identitäten haben soll und zudem in Vergangenheit bereits mehrfach vor der Justiz geflohen sei.
Siehe auch: Megaupload: Anwalt erklärt die Folgen für Nutzer
Dotcoms Anwalt Paul Davison widersprach dieser Darstellung und leugnete jegliche Fluchtabsichten bzw. -gefahr. Er meinte, dass elektronische Überwachung (etwa durch entsprechende Fußfesseln) eine ausreichende Möglichkeit sei, seinen Klienten unter Kontrolle behalten zu können. Davison dementierte zudem den ebenfalls von der Staatsanwaltschaft geäußerten Verdacht, dass Schmitz alias Dotcom nach seiner Freilassung auf Kaution zum Wiederholungstäter werden und Megaupload (oder einen vergleichbaren Dienst) neu aufziehen könnte.
Außerdem sagte Davison, dass die Darstellung und Beschreibung der Behörden von Megaupload "irreführend" sei und es Missverständnisse über die Funktionsweise der Seite gäbe. Die neuseeländischen Behörden werfen den Megaupload-Betreibern die Verletzung von Urheberrechten, Geldwäsche und organisiertes Verbrechen vor.
Im Zuge der heutigen Verhandlung gab die Staatsanwaltschaft auch weitere Details zur Waffe bekannt, die bei der Festnahme gefunden worden war. Dabei soll es sich um eine Waffe handeln, die in Neuseeland illegal sei und zusätzlich modifiziert worden ist. Das bestätigt die anfängliche Darstellung, wonach es sich dabei um eine abgesägte Schrotflinte handeln soll.
Siehe auch: FBI schließt MegaUpload.com - Betreiber verhaftet
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