Megaupload: Rapidshare zeigt sich nicht besorgt
Ars Technica' hat sich mit einem Pressesprecher von Rapidshare über dieses Thema unterhalten und die Ergebnisse des Gesprächs veröffentlicht.
Daniel Raimer von Rapidshare sagte, dass sich sein Unternehmen keine Sorgen um den hauseigenen Dienst angesichts der Schließung von Megaupload macht. Seinen Schilderungen zufolge handelt es sich beim Filehosting immerhin um ein legales Geschäft.
Alexandra Zwingli, CEO von Rapidshare, will mit dem eigenen Dienst offener agieren, als es beispielsweise bei Megaupload der Fall war. Die Rapidshare AG wurde in der Schweiz gegründet und habe stets die echten Namen der Betreiber öffentlich bekannt gegeben. Auch auf Zwischenfirmen habe man nicht gesetzt. In ihren Augen war dies bei Megaupload anders, wodurch es zu den Maßnahmen gekommen sein könnte.
Grundsätzlich setzt man sich bei Rapidshare stark dafür ein, keine urheberrechtlich geschützten Dateien über die eigenen Server zur Verfügung zu stellen, heißt es von offizieller Seite. Darüber hinaus setzt man nicht auf ein Belohnungssystem, wie es bei Megaupload üblich war.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich über die möglichen Folgen für die Nutzer von Megaupload geäußert. Üblicherweise werden die Personen, welche Dateien hochladen, sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Anders sieht es hingegen bei den Downloadern aus. Obwohl diese auch eine Urheberrechtsverletzung begehen, gilt eine Rückverfolgung als unwahrscheinlich, da in der Regel keine IP-Adressen gespeichert werden.
Nach der Schließung von Megaupload stellt sich die Frage, wie es mit Konkurrenz-Angeboten weitergeht und ob diesen ein ähnliches Schicksal bevorstehen könnte. Das Online-Portal 'Daniel Raimer von Rapidshare sagte, dass sich sein Unternehmen keine Sorgen um den hauseigenen Dienst angesichts der Schließung von Megaupload macht. Seinen Schilderungen zufolge handelt es sich beim Filehosting immerhin um ein legales Geschäft.
Alexandra Zwingli, CEO von Rapidshare, will mit dem eigenen Dienst offener agieren, als es beispielsweise bei Megaupload der Fall war. Die Rapidshare AG wurde in der Schweiz gegründet und habe stets die echten Namen der Betreiber öffentlich bekannt gegeben. Auch auf Zwischenfirmen habe man nicht gesetzt. In ihren Augen war dies bei Megaupload anders, wodurch es zu den Maßnahmen gekommen sein könnte.
Grundsätzlich setzt man sich bei Rapidshare stark dafür ein, keine urheberrechtlich geschützten Dateien über die eigenen Server zur Verfügung zu stellen, heißt es von offizieller Seite. Darüber hinaus setzt man nicht auf ein Belohnungssystem, wie es bei Megaupload üblich war.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich über die möglichen Folgen für die Nutzer von Megaupload geäußert. Üblicherweise werden die Personen, welche Dateien hochladen, sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Anders sieht es hingegen bei den Downloadern aus. Obwohl diese auch eine Urheberrechtsverletzung begehen, gilt eine Rückverfolgung als unwahrscheinlich, da in der Regel keine IP-Adressen gespeichert werden.
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