Apple geht gegen Samsung Galaxy Tab 10.1N vor
Vor etwa zwei Wochen tauchte erstmals das Samsung Galaxy Tab 10.1N auf. Mit dieser leicht veränderten Variante des Android-Tablets will Samsung das vom Landgericht Düsseldorf verhängte Verkaufsverbot umgehen.
Apple hat nun aber angekündigt, dies nicht hinzunehmen. Der kalifornische Konzern hat beim Düsseldorfer Gericht erneut eine Einstweilige Verfügung beantragt. Damit soll auch der Verkauf des Galaxy Tab 10.1N in der EU verhindert werden. Wie das Börsenportal 'Dow Jones Newswire' unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts berichtet, wurde für den 22. Dezember eine Anhörung angesetzt.
Das (leicht veränderte) Samsung Galaxy Tab 10.1N
In einem E-Mail-Statement zeigte sich Samsung unbeeindruckt, man werde die modifizierte Version des Android-Tablets ohne Unterbrechung verkaufen. Apple bekräftigte dagegen erneut seine Position, wonach man seinen geistigen Besitz weiterhin schützen wolle.
Siehe auch: Galaxy Tab 10.1: Verbot in Australien aufgehoben
Derzeit ist noch unklar, ob Apple die Einstweilige Verfügung nur gegen die deutsche Samsung-Tochter oder gegen den koreanischen Mutterkonzern anstrebt. 'Dow Jones Newswire' will aber aus einer mit der Sache vertrauten Quelle erfahren haben, dass letzteres der Fall sei.
Offiziell eingeführt wurde das Samsung Galaxy Tab 10.1N am 24. November. Das Gerät mit der Modellnummer P7501 gleicht technisch seinem "Vorgänger", äußerlich wurden aber Anpassungen vorgenommen. Die neue Ausführung des Tablet-PCs verfügt über einen etwas breiteren Rahmen, außerdem wurde die Position der Lautsprecher verändert, so dass diese nun besser auf der Vorderseite zu sehen sind.
Wie der Patentexperte Florian Müller auf seinem Blog 'F.O.S.S. Patents' vermutet, gingen die von Samsung vorgenommenen Design-Änderungen Apple nicht weit genug. Eine klare Voraussage wagt Müller zwar nicht, seiner Einschätzung nach hat Samsung aber bessere Chancen das Galaxy Tab 10.1N zu verteidigen als die Berufung in der (ursprünglichen) Causa Galaxy Tab 10.1 zu gewinnen.
Im WinFuture-Preisvergleich: Samsung Galaxy Tab 10.1N
Das (leicht veränderte) Samsung Galaxy Tab 10.1N
In einem E-Mail-Statement zeigte sich Samsung unbeeindruckt, man werde die modifizierte Version des Android-Tablets ohne Unterbrechung verkaufen. Apple bekräftigte dagegen erneut seine Position, wonach man seinen geistigen Besitz weiterhin schützen wolle.
Siehe auch: Galaxy Tab 10.1: Verbot in Australien aufgehoben
Derzeit ist noch unklar, ob Apple die Einstweilige Verfügung nur gegen die deutsche Samsung-Tochter oder gegen den koreanischen Mutterkonzern anstrebt. 'Dow Jones Newswire' will aber aus einer mit der Sache vertrauten Quelle erfahren haben, dass letzteres der Fall sei.
Offiziell eingeführt wurde das Samsung Galaxy Tab 10.1N am 24. November. Das Gerät mit der Modellnummer P7501 gleicht technisch seinem "Vorgänger", äußerlich wurden aber Anpassungen vorgenommen. Die neue Ausführung des Tablet-PCs verfügt über einen etwas breiteren Rahmen, außerdem wurde die Position der Lautsprecher verändert, so dass diese nun besser auf der Vorderseite zu sehen sind.
Wie der Patentexperte Florian Müller auf seinem Blog 'F.O.S.S. Patents' vermutet, gingen die von Samsung vorgenommenen Design-Änderungen Apple nicht weit genug. Eine klare Voraussage wagt Müller zwar nicht, seiner Einschätzung nach hat Samsung aber bessere Chancen das Galaxy Tab 10.1N zu verteidigen als die Berufung in der (ursprünglichen) Causa Galaxy Tab 10.1 zu gewinnen.
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