Tablet-Design: Apple erringt Sieg gegen Samsung
Im Verfahren zwischen Apple und Samsung am Landgericht Düsseldorf wurde am heutigen Freitag eine Entscheidung getroffen. Die einstweilige Verfügung, die den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 verbietet, wurde bestätigt. Damit ist der deutsche Tablet-Markt für Samsung tabu.
Im Rahmen des Verfahrens beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 das iPad 2 kopiert. Dabei ging es nicht um mögliche Patentverletzungen durch die Software oder Hardware, sondern allein um das optische Erscheinungsbild der beiden Geräte. Das Unternehmen aus Cupertino hatte sich das Design eines Tablets bereits 2004 in Form eines so genannten Geschmacksmusters in Deutschland schützen lassen.
Das Gericht entschied nun, dass Samsungs Tablet zu viel Ähnlichkeit zu dem Geschmacksmuster aufweist. Diese Entscheidung hatte sich bereits im August abgezeichnet, als die mündlichen Verhandlungen beendet wurden. Das Verkaufsverbot hatte das Gericht zum damaligen Zeitpunkt nicht außer Kraft gesetzt. Zudem wurde in der vergangenen Woche eine weitere einstweilige Verfügung erwirkt, die Samsung die Ausstellung des neuen Galaxy Tab 7.7 auf der IFA in Berlin untersagte.
Siehe auch: Samsung entfernt Galaxy Tab 7.7 vom IFA-Stand
Apple führt derzeit eine Reihe von Klagen gegen Samsung sowie andere Unternehmen, die Smartphones und Tablets auf Android-Basis anbieten. Viele der Beschuldigten haben inzwischen Gegenklagen eingereicht, um ihre Produkte zu verteidigen. Um dies zu erreichen, spielen Patente eine sehr wichtige Rolle. Es entstand eine regelrechte Bieterschlacht um große Patentsammlungen, wie sie beispielsweise Nortel anbot. Auch der Kauf von Motorola Mobility durch Google wird als Verteidigungsmaßnahme betrachtet, da der Handy-Hersteller der ersten Stunde einige wichtige Patente besitzt.
Ergänzung: Das Gericht betonte explizit, dass lediglich das Tablet von Samsung das Design des iPad 2 kopiert. Die Produkte von Asus, Acer und Toshiba tun das nicht.
Das Gericht entschied nun, dass Samsungs Tablet zu viel Ähnlichkeit zu dem Geschmacksmuster aufweist. Diese Entscheidung hatte sich bereits im August abgezeichnet, als die mündlichen Verhandlungen beendet wurden. Das Verkaufsverbot hatte das Gericht zum damaligen Zeitpunkt nicht außer Kraft gesetzt. Zudem wurde in der vergangenen Woche eine weitere einstweilige Verfügung erwirkt, die Samsung die Ausstellung des neuen Galaxy Tab 7.7 auf der IFA in Berlin untersagte.
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