Galaxy Tab 10.1: Verbot in Australien aufgehoben
Wende im Patentstreit rund um das Samsung Galaxy Tab 10.1: Ein australisches Gericht hat das Verkaufsverbot des Android-Tablets aufgehoben, es darf "Down Under" ab Freitag wieder regulär verkauft werden.
Laut einem Bericht von 'Gizmodo Australia' hat ein australisches Bundesgericht die von Kläger Apple Mitte Oktober durchgesetzte Einstweilige Verfügung aufgehoben. In einem ersten Statement zeigte sich der koreanische Konzern naturgemäß höchst zufrieden: "Wir freuen uns über die einstimmige Entscheidung des Gerichts und glauben, dass das Urteil bestätigt, dass die rechtlichen Forderungen von Apple unbegründet sind."
Rückschlag für Apple in Australien
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Sache nun vom Tisch ist: Apple hat sofort nach der Urteilsverkündung bekannt gegeben, dass man die Angelegenheit vor das australische Höchstgericht bringen werde.
Die Einstweilige Verfügung bleibt aber zumindest bis Freitag aufrecht. Richterin Lindsay Foster gewährte diese Verlängerung, es soll noch eine Abschlussanhörung geben. Apple hat also noch bis Freitag Zeit, die Berufung bei der obersten australischen Instanz vorzubereiten. Der US-Konzern strebt dabei an, dass sich das Verkaufsverbot (also die Einstweilige Verfügung aus erster Instanz) im Falle eines Gangs vor das "High Court" automatisch verlängert.
Im Streit um das Samsung Galaxy Tab 10.1 geht es um zwei Touchscreen- bzw. Multitouch-Patente des US-amerikanischen Herstellers. Ein Vergleichsangebot seitens Samsung, das die Entfernung der umstrittenen Funktionen mit sich gebracht hätte, lehnte Apple damals allerdings ab.
Das Urteil über die Berufung von Samsung in Deutschland steht noch aus. Anfang Dezember soll über die Einstweilige Verfügung, die das Oberlandesgericht Düsseldorf im Sommer ausgesprochen hat, entschieden werden. Im Fall des Verkaufsverbots des Galaxy Tabs 10.1 hierzulande geht es allerdings nicht um Patente, sondern um die Verletzung von Geschmacksmustern, also dem Design.
Rückschlag für Apple in Australien
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Sache nun vom Tisch ist: Apple hat sofort nach der Urteilsverkündung bekannt gegeben, dass man die Angelegenheit vor das australische Höchstgericht bringen werde.
Die Einstweilige Verfügung bleibt aber zumindest bis Freitag aufrecht. Richterin Lindsay Foster gewährte diese Verlängerung, es soll noch eine Abschlussanhörung geben. Apple hat also noch bis Freitag Zeit, die Berufung bei der obersten australischen Instanz vorzubereiten. Der US-Konzern strebt dabei an, dass sich das Verkaufsverbot (also die Einstweilige Verfügung aus erster Instanz) im Falle eines Gangs vor das "High Court" automatisch verlängert.
Im Streit um das Samsung Galaxy Tab 10.1 geht es um zwei Touchscreen- bzw. Multitouch-Patente des US-amerikanischen Herstellers. Ein Vergleichsangebot seitens Samsung, das die Entfernung der umstrittenen Funktionen mit sich gebracht hätte, lehnte Apple damals allerdings ab.
Das Urteil über die Berufung von Samsung in Deutschland steht noch aus. Anfang Dezember soll über die Einstweilige Verfügung, die das Oberlandesgericht Düsseldorf im Sommer ausgesprochen hat, entschieden werden. Im Fall des Verkaufsverbots des Galaxy Tabs 10.1 hierzulande geht es allerdings nicht um Patente, sondern um die Verletzung von Geschmacksmustern, also dem Design.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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