Apple vs. Samsung:
EU untersucht Patentstreit
Die zahlreichen Klagen im Patentstreit zwischen Apple und Samsung sind für die EU-Kommission Anlass genug, die Vorgänge genauer untersuchen zu wollen. Damit wird die Auseinandersetzung der Elektronikfirmen nun zum Politikum.
Der oberste Wettbewerbshüter der Europäischen Union Joaquin Almunia sagte gegenüber 'Reuters', dass man sowohl von Apple, als auch von Samsung die Herausgabe von Informationen zu ihrem Patentstreit gefordert habe. Hintergrund sind Bedenken der EU-Kommission, dass geistiges Eigentum von den beteiligten Firmen missbraucht werden könnte, um sich gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil zu verschaffen.
Almunia erklärte, dass man den mit harten Bandagen geführten Streit der beiden Unternehmen untersuchen müsse, weil Rechte an geistigem Eigentum als Mittel zur Wettbewerbsverzerrung verwendet werden könnten. Noch habe man von Apple und Samsung aber keine Reaktionen erhalten.
Es ist das erste Mal, dass die EU-Wettbewerbskommission Bedenken wegen der Patentklagen im Bereich der mobilen Endgeräte geäußert hat. Derzeit laufen in zehn Ländern insgesamt mehr als 20 Klagen von Apple und Samsung, in denen sich die Firmen vorwerfen, patentierte Technologien ohne entsprechende Lizenzierung verwendet oder Design-Patente verletzt zu haben.
Sollte die EU-Kommission bei ihrer Untersuchung feststellen, dass eines der beteiligten Unternehmen sein geistiges Eigentum tatsächlich nutzt, um seine Kontrahenten auszustechen, könnte sie eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes der jeweiligen Firma verhängen.
Apple wirft Samsung unter anderem vor, mit seinen Smartphones und Tablets der Galaxy-Reihe gegen Design-Patente zu verstoßen, die das Apple iPhone und das iPad abdecken. Samsung darf deshalb unter anderem sein Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht in der ursprünglichen Form verkaufen und hat daher jüngst eine angepasste Variante mit verändertem Gehäuse auf den Markt gebracht.
Analysten gehen davon aus, dass sich die Anbieter von Tablets und Smartphones einen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen könnten, indem sie aufgrund von Patentverletzungen Einfuhr- oder Verkaufsverbote gegen deren Produkte erwirken. Apple hatte zum Beispiel auch in Australien ein Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 erwirkt und dem koreanischen Hersteller somit eine Einführung des Geräts rechtzeitig zum wichtigen Weihnachtsgeschäft unmöglich gemacht.
Almunia erklärte, dass man den mit harten Bandagen geführten Streit der beiden Unternehmen untersuchen müsse, weil Rechte an geistigem Eigentum als Mittel zur Wettbewerbsverzerrung verwendet werden könnten. Noch habe man von Apple und Samsung aber keine Reaktionen erhalten.
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Sollte die EU-Kommission bei ihrer Untersuchung feststellen, dass eines der beteiligten Unternehmen sein geistiges Eigentum tatsächlich nutzt, um seine Kontrahenten auszustechen, könnte sie eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes der jeweiligen Firma verhängen.
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